Hallo,
meines Wissens wird man doch als Rentner in der Regel wieder pflichtversichert sein, auch wenn man zuvor als Arbeitnehmer freiwillig in der GKV war?
Und dann müssen zumindest private Riesterverträge und private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden etc.) nach derzeitiger Gesetzeslage (noch) nicht verbeitragt werden.
Für die Frage, ob man als Rentner wieder pflichtversichert ist, gibt es doch diese komplizierte 9/10-Regelung, oder nicht?
"Voraussetzungen
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, die für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren (so genannte Vorversicherungszeit).
Die Vorversicherungszeit haben Sie grundsätzlich erfüllt, wenn Sie mindestens 9 Zehntel der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert gewesen sind. Dabei ist es egal, ob Sie Pflicht- oder freiwilliges Mitglied waren. Bei Hinterbliebenenrenten kann die Vorversicherungszeit auch durch den Verstorbenen erfüllt werden.
Versicherungszeiten in der ehemaligen DDR werden dabei wie Zeiten einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet.
Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel selbständige Künstler, Spätaussiedler) besteht ein erleichterter Zugang zur KVdR.
Die Entscheidung über die Mitgliedschaft in der KVdR wird von Ihrer zuständigen Krankenkasse getroffen."
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11958/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/KVdR__PVdR/KVDR__Voraussetzungen__Beginn__Ausschluss__node.html__nnn=true
Ich hoffe selber darauf, daß meine Kapitalerträge später nicht beitragspflichtig werden, wenn ich aus der freiwilligen GKV-Versicherung in die KVdR wechsele, allerdings befürchte ich, daß in 20-30 Jahren diese Regelungen wieder verschärft werden könnten. Da die gesetzliche Rente immer mehr sinken wird, sinken auch die Beitragseinnahmen der Krankenkassen bei den Rentnern. Da liegt es doch nahe, zukünftig auch alle sonstigen privaten Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge, private Renten usw.) beitragspflichtig zu machen. Die Voraussetzungen (automatische Datenweitergabe durch alle Banken und Versicherungen ans Finanzamt) werden ja gerade geschaffen.
Gruß,
Maria L.