Freiwillig oder Pflichtversichert ??

von
memo

Ich bin Physiotherapeut, seit drei Jahren selbständig. Nun stehe ich vor der Entscheidung aus der gesetzl. Rentenvers. auszusteigen, d.h. Angestellte anzugeben oder in der RV zu bleiben, d.h. Angestellte werden den anderen Praxisleitern zugeordnet. Als Physiotherapeut bin ich grundsätzlich RV-pflichtig wenn ich keine Angestellten habe, das weiß ich schon.
Wenn ich als selbständiger Physiotherapeut ohne Angestellte in der RV pflichtversichert bin, wieviel zahle ich dann an Beiträgen - knapp 20% von der Bruttoentnahme oder kann ich auch den Regelbeitrag (etwa 490€ ) als pflichtversichertes Mitglied bezahlen?

Bitte um Expertenrat
Danke memo

von
Ossi

Hallo,
Sie haben die Möglichkeit bis 3 Jahre
n a c h Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen halben Regelbeitrag zu zahlen.z.B Aufnahme der selbständigen Tätigkeit 01.07.2004 wäre halber Regelbeitrag 01.07-31.12.04 und 2005,2006 und 2007 möglich.
Sollte das nicht mehr für Sie zutreffen wäre der Regelbeitrag zu zahlen.Derzeit West 487.55 EUR und Ost 417.90 EUR ohne das ein Nachweis des Steuerpflichtigen Einkommens erforderlich ist.Möglich wäre auch die Zahlung eines Einkommensgerechten Beitrages.Dazu nehmen Sie das Steuerpflichtige Einkommen
eines Monats x dem derzeitigen Beitragssatz von 19.9%.Liegt dieser Beitrag unter dem Regelbeitrag wäre ein Antrag auf Einkommensgerechten Beitrag zu überlegen.
mfG

von
Ossi

Ergänzung zu 09.11 Uhr.
Mit Monat ist natürlich 1/12 des Steuerpflichtigen Jahreseinkommens gemeint.
Nicht ein x-beliebiger Monat!

Experten-Antwort

Hallo „memo“,

zur Höhe der Beiträge (Halber Regelbeitrag, Regelbeitrag und einkommensgerechter Beitrag) sowie der Berechnung des Arbeitseinkommens möchten wir noch auf folgendes hinweisen:

Grundlage für die Berechnung des einkommensgerechten Beitrages ist das Arbeitseinkommen. Dieses ist nicht dem steuerpflichtigen Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid gleichzusetzen, sondern wird nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen des Einkommensteuerrechts ermittelt.

Ausführlichen Hinweise dazu finden Sie:
- in den „Erläuterungen zum Antrag auf Pflichtversicherung für Selbständige (V021)“ und den „Berechnungsgrößen und Beitragswerten 2007 (V091)“. Bezugsquelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de / Formulare / Versicherung / Pflicht- und freiwillige Versicherung oder
- in der Rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 165 SGB VI. Bezugsquelle: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_165R0

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich des „Ausstiegs aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Verbindung zusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung

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