Hallo DNAngel,
wie DRV bereits erwähnte können freiwillige Beiträge Ihren Erwerbsminderungsrentenschutz nur aufrecht erhalten, wenn Sie vor dem 01.01.1984 bereits die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, und ab diesem Zeitpunkt ein lückenloses Versicherungsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Da Sie 1984 geboren sind, besteht diese Möglichkeit zur Anwartschaftserhaltung für eine Erwerbsminderungsrente für Sie nicht. Allerdings können Sie sich die den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten, wenn Sie einen VERSICHERUNGSPFLICHTIGEN Minijob ausüben, sofern dies für Sie aus zeitlichen Gründen überhaupt möglich ist. Hierbei besteht dann allerdings nicht mehr die Möglichkeit freiwillige Beiträge einzuzahlen. Sollte ihr Ziel allerdings nur sein den Erwerbsminderungsrentenanspruch aufrecht zu erhalten und keine große Wertsteigerung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwirken (Aufgrund von hohen freiwilligen Beiträgen), ist der VERSICHERUNGSPFLICHTIGE Minijob eine gute Alternative.