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Experten-Antwort

Freiwillig versichern

von Peter_20.03.2014 | 09:56
1187 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 36,5 Beitragsjahre in der Rentenversicherung. Zusätzlich kommen jetzt hierzu noch 1,25 Jahre Arbeitslosigkeit. Gesamt wären das dann knapp 38 Beitragsjahre mit den entsprechenden Entgeldpunkten. Ich würde gerne nach der Arbeitslosigkeit nicht mehr ins Berufsleben einsteigen, bleibe zu Hause da ich finanziell unabhängig bin. Daher mein Gedanke nach der Arbeitslosigkeit freiwillige Beitragszahlungen zu leisten, das wären gut 7 Jahre um auf ges. 45 Beitragsjahre aufzufüllen. Dann wäre ich auch 63 Jahre alt um ggf. in die neue Regelung zu fallen. Frage, macht das Sinn freiwillige Beiträge (Mindestbeitrag) einzuzahlen und werden diese dann vollwertig angerechnet ? Sollte keine Anrechnung möglich sein würde ich nicht einzahlen, gibt es Nachteile in der späteren Rente wenn ich dann erst mit 66 in Rente gehe, sprich gut 10 Jahre ohne freiwillige Einzahlung abwarte ? Erwarten mich ggf. Reduzierungen, Entgeldpunkte können sich doch nicht reduzieren - oder gibt es andere Nachteile ? Danke schon mal im voraus. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

wie Ludger bereits richtig angegeben hat, konnte und kann die Wartezeit für die (abschlagfreie) Altersrente für besonders langjährig Versicherte durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht erfüllt werden. Auch im vorliegenden Gesetzesentwurf ist keine Änderung diesbezüglich enthalten.

Alle anderen Wartezeiten haben Sie bereits erfüllt, wenn tatsächlich mehr als 36 Beitragsjahre vorliegen. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann somit kein weiterer Rentenanspruch begründet werden.

Der Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente kann nur in folgenden Ausnahmefällen durch freiwillige Beiträge aufrechterhalten werden:

- vor dem 01.01.1984 war die allgemeine Wartezeit erfüllt

und

- seit dem 01.01.1984 bis zum Eintritt einer Erwerbsminderung ist jeder Monat mit einem Pflichtbeitrag, freiwilligen Beitrag oder einer anderen sogenannten Anwartschaftserhaltungszeit belegt.

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann der Rentenbetrag sicherlich positiv beeinflusst werden. Der genaue Betrag hängt von der Höhe der freiwilligen Beiträge ab.

Sofern Sie sich gegen eine freiwillige Beitragszahlung entscheiden, wird Ihre Altersrente anhand den bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und dem im Zeitpunkt des Rentenbeginns geltenden Recht berechnet.

Eventuell können Sie sich noch einmal konkret über Ihre Rentenansprüche beim zuständigen Rentenversicherungsträger informieren lassen.

Die Vorteile einer freiwilligen Versicherung sind auch in dem folgenden Beitrag beziehungsweise der Broschüre kurz beschrieben:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232670/publicationFile/63936/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ludgeram 20.03.2014 | 10:03
Hallo Peter_ nach jetzigem Stand können Sie mit 63 in Rente gehen allerdings mit Abzügen, da Sie ja 35 Beitragsjahre haben. Die neue Regelung Rente mit 63 ohne Abzüge sind und werden bei Ihnen nicht erfüllt, da nach jetzigem Stand bei 45 Jahren Beitragszeiten, freiwillige Beitragszeiten nicht zählen.
Peter_am 20.03.2014 | 15:15
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke auch, dass ich hier mit der RV mal ein Beratungsgespräch einplane, wobei mir die Antwort ausreicht, ich kann auch bis zum offiziellen Rentenbeginn warten. Danke nochmals, Gruß Peter
Deutsche Rentenversicherung
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