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Freiwillig Versichert oder Privat

von Hermann15.10.2009 | 08:44
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11 Antworten

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Hallo, ich bin aktuell freiwillig versichert (KV) und würde gern wissen, ob ich bei der späteren Rente den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung selbst tragen muss und wie sich dass bei einer privaten Versicherung verhält. Vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.10.2009 | 09:59

Auf den sehr guten Beitrag von "Aha" kann ich nur verweisen.

10 Antworten

Ahaam 15.10.2009 | 09:00
In die KVdR kommen Sie (aktuelle Rechtslage), wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres individuellen Erwerbslebens mind. 90% bei einer ges.KV versichert waren (pflichtig, freiwillig, fam.vers. ist egal). Dann würde vom Normalbeitrag (z.Zt. 14,9%) abzgl. 0,9% (Eigenanteil) die Hälfte (also 7%) von der Rentenkasse getragen - Sie würden aktuell 7,9% zzgl. 1,95% bzw 2,2% (in Sachsen mehr) PV bezahlen müssen. Als PKV-Versicherter zahlen Sie Ihren individuellen Beitrag alleine, können aber ggf. einen Zuschuss i.H.v. 7% (max. die Hälfte der tatsächlichen Kosten) erhalten - Achtung: wegen Beihilfeanspruch (Beamtenrecht) evtl. begrenzen lassen! Wenn Sie als Rentner nur noch freiwillig in die GKV können, dann Einkommen prüfen lassen (evtl. kostenfreie Familienversicherung möglich) - bei eig. Vers. ist auch hier ein Zuschuss von z.Zt. 7% der Rente möglich. Etwas ausführlicher steht das alles im KVdR-Merkblatt der Rentenversicherung
Tschackaam 15.10.2009 | 09:49
welches lustiger Weise R0815 genannt wird. (Das KvdR-Merkblatt meine ich) Grüßle Tschacka p.s. LOB an @Aha, sehr gut erklärt!
Hermannam 15.10.2009 | 11:35
Danke für die schnelle Hilfe. Ich würde mich somit als Rentner besser stellen, wenn ich freiwillig versichert bleibe, da ich privat auch den Arbeitgeber Anteil tragen muss.
Schiko.am 15.10.2009 | 15:29
Man traut sich ja kaum mehr nach so profunder Auskunft auch noch seine Meinung zu sagen, weil dies ja sofort bei mir als "Falschauskunft" bezeichnet wird. Setze voraus, in der Gesetzlichen haben Sie 9/10 Voraus- setzung längst erfüllt. Unerklärlich warum Sie in eine PKV wechseln sollen sehe auch keinen Vorteil, vorausgesetzt es wäre in Ihren Fall überhaupt möglich. Natürlich müssten Sie zunächst den Gesamtbeitrag zahlen bekommen aber auf Antrag einen Zuschuß,derzeit 7%. Es gibt m.E. überhaupt keinen Grund für einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung. Bleiben Sie weiterhin in der gesetzlichen freiwillig versichert wird Ihnen der Hälfteanteil- außer die 0,9%)- mit der Bruttorente ausbezahlt. Dies ist kein Geschenk, die zuständige Kranken- kasse zieht per Lastschrift den Gesamtbeitrag und den Beitrag Pflegeversicherung ein. Sie laufen aber Gefahr,für Einnahmen wie Miete und Zinsen auch Krankenversicherung zahlen müssen. Immer bis zur monatlichen Bemessungsgrenze von 3.675, ab 2010 von Euro 3.750. MfG.
Etwas seltsamam 16.10.2009 | 08:55
Man traut sich ja kaum mehr nach so profunder Auskunft auch noch seine Meinung zu sagen, weil dies ja sofort bei mir als "Falschauskunft" bezeichnet wird. Was bringen dieses ewige Rumgeheule von Ihnen dem User?? Fühlen sie sich irgendwie besser, wenn die das jeden Tag 5 mal schreiben??? Würde hierauf sehr gerne mal eine vernünftige Antwort erhalten.
dgam 16.10.2009 | 09:07
Alles prima erklärt, nur die Bemerkung "in Sachsen mehr" (PV) stimmt nicht. Sachsen hat eine eigene Verteilung der Beitragsanteile bei abhängiger Beschäftigung (AN mehr, AG weniger). Der Beitragssatz (1,95 oder 2,2%) ist aber der selbe. Bei der Rente daher kein Unterschied.
Schiko.,am 16.10.2009 | 12:17
Schön, das Sie dadurch auch zu Wort kommen. MfG.
Etwas seltsamam 16.10.2009 | 12:45
Inwiefern ist dies eine Antwort auf die von mr gestellte Frage????? Können sie dies vielleicht mal erläutern. Finde es in höchste Maße unhöflich, das sie auf eine ganz normale Frage nicht antworten.
Hmmmam 16.10.2009 | 12:47
Er wird leider immer seltsamer...
Schadeam 16.10.2009 | 12:50
Er stellt sich eben sehr gerne als das arme Opfer dar. Ich finde das auch nicht sehr hilfreich für das Forum und die User.
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