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Experten-Antwort

freiwillig versichert

von Carola Kunze07.12.2014 | 20:10
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4 Antworten

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Mein Mann ist Altersrentner seit 6/14. Er war freiwillig in einer gesetztlichen Krankenversicherung. Die letzten 9 Monate vor seiner Berentung war er pflichtversichert. Muß er seine Krankenkassenbeiträge jetzt selbst begleichen, d.h. 15,5 % ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carola Kunze,

der Beitragssatz zur Krankenversicherung (KV) beträgt für den Rentner z.Zt. 8,2 % der Bruttorente, wenn der Versicherte pflichtversichertes Mitglied bei der gesetzlichen KV ist. Die Krankenkasse entscheidet darüber, ob Ihr Ehemann als Rentner pflichtversichertes oder freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sein wird. Dies hängt von der sogenannten „Vorversicherungszeit“ ab. Diese Entscheidung teilt die Krankenkasse der DRV mit. Es ist deswegen durchaus möglich, dass Ihr Mann nun weiterhin pflichtversichert in der KV ist, obwohl er in der Vergangenheit auch freiwillige Beiträge zur KV gezahlt hat. Aus dem Rentenbescheid geht in der Regel das Krankenversicherungsverhältnis hervor. Sollten darin keine Angaben dazu gemacht worden sein, soll Ihr Mann Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen. Er wird dann erfahren, wie er eingestuft wurde, bzw. ob ein Anspruch auf die Gewährung eines Beitragszuschusses zu den Aufwendungen für die freiwillige KV (7,3 % der Bruttorente) besteht, ggf. noch ein Antrag auf Beitragszuschuss gestellt werden muss. Konkrete Angaben zur Prüfung der Vorversicherungszeit erhalten Sie von der zuständigen Krankenkasse.

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3 Antworten

Matze72am 07.12.2014 | 22:13
Ihr Mann ist in der "Krankenversicherung der Rentner" (= KVdR), wenn er in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war. Bei der Prüfung der Wartezeit dieser Mitgliedschaften spielt es keine Rolle, ob die Mitgliedschaft auf Grund von Pflichtversicherung, freiwilliger Versicherung oder Familienversicherung/Familienhilfe bestand. 1.) Da Ihr Mann seit 06/2014 Rente bekommt, muss er doch längst eine Mitteilung von der Krankenkasse erhalten haben, ob er in der KVdR ist oder als freiwillig Versicherter dort geführt wird. 2.) Des Weiteren informiert die letzte gesetzliche Krankenkasse den zuständigen Rentenversicherungsträger welche Art von Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht. a) Werden denn von der Rente (seit 06/2014)Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten, b) oder wird, weil ihr Mann es beim Rentenantrag so angegeben hat, neben der Bruttorente auch ein Beitragszuschuss zu seiner Rente gezahlt c) oder wird nur die Bruttorente ausgezahlt ? --> Schauen Sie in den letzten Rentenbescheid bzw. in die Rentenanpassungsmitteilung zu 07/2014. Sollte c) die Antwort sein, stellen Sie umgehend einen "Antrag auf Beitragszuschuss". 3.) Sollte Ihr Mann die Beiträge selbst zahlen müssen - und hat es bisher nicht getan - hätte er mit Sicherheit längst auch eine Mahnung erhalten. Diese Punkte können Sie am ehesten selbst beantworten als jemand hier im Forum. Die Information hierfür dürften Ihnen allesamt vorliegen. Dann werden Sie auch wissen, ob er selbst die Beiträge begleichen muss oder nicht.
Römeram 07.12.2014 | 22:50
Halo, Carola, schauen sie doch mal auf der 2. oder 3. Seite des Rentenbescheids. Unter "Berechnung der Rente" steht der Rentenbetrag. Wenn dieser dann gemindert wird, weil danach KV und PV abgezogen werden, dann ist ihr Mann als Rentner pflichtversichert in der KV. Dann müssen sie nichts weiter erledigen. Wird nichts zu KV oder PV geschrieben und der erste Rentenbetrag wird nicht vermindert, dann Beitragszuschuss zur KV beantragen (bei DRV)
Schießl Konradam 08.12.2014 | 11:43
Normalerweise werden freiwillig Versicherte für die Rente seit 1.4.2002 in die Pflichtver- sicherung der Rentner überführt, wenn sie nicht erklärt hatten-aus welchen Gründen auch immer- weiterhin freiwillig versichert sein wollen. Ist also der Zahlbetrag auf Konto höher als Entgeltpunkte x 28,61 ( Ost 26,39) besteht freiwillige Versicherung, wird die Kranken- versicherung 7,3 % mit gutgeschrieben. Die Krankenkasse holt sich den Gesamtbeitrag von 15,5% und 2,05% Soli vom Konto des Ehemannes. Bei Pflichtversicherung behält die Renten- stelle 8,20% ein und überweist 15,50% u. Soli. MfG.
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