Ich bin seit 01.09.2010 freiwillig in der gesetzl Rentenversicherung versichert.
Kann ich auch jederzeit wieder austreten bzw. kündigen?
Oder welche Möglichkeiten gibt es?
Darüber sollte man sich eigentlich v o r Eintritt in die freiwillige Versicherung informieren...
Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft:
Beginn einer Pflichtmitgliedschaft
Zahlungsverzug von 2 Monaten, trotz Hinweis auf Folgen
Fristgerechte Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monates nach der Kündigung
Wenn nach § 10 SGB V die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt werden
Ich bin seit 01.09.2010 freiwillig in der gesetzl Rentenversicherung versichert.
Kann ich auch jederzeit wieder austreten bzw. kündigen?
Oder welche Möglichkeiten gibt es?
Ich gehe davon aus,d ass es sich um eine freiwillige RENTENversicherung handelt, daher ist der Vorbeitrag gegenstandslos.
Wenn Sie keine Beiträge mehr zahlen wollen, tun Sie das einfach nicht mehr. Wenn Sie am Beitragseinzug teilnehmen (die Beiträge abgebucht werden) , dann schreiben Sie einen Brief an die REntenversicherung und die Beitragszahlung wird eingestellt.
Eine freiwillige Versicherung kann, wie der Begriff schon sagt, jederzeit wieder beendet werden. Sie zahlen einfach keine freiwilligen Beiträge mehr ein.
Einer "Kündigung" bedarf es nicht.
Wenn Sie zur Zahlung Ihrer freiwilligen Beiträge am Kontolastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie den Rentenversicherungsträger allerdings von Ihrem Wunsch rechtzeitig informieren, damit künftig keine weiteren Lastschriften mehr vorgenommen werden.
Da es sich eben um Ihre freiwillige Zahlung handelt, kann Sie die Rentenversicherung nicht zur Beitragsentrichtung zwingen.
Auch wenn Sie die Beiträge nicht per Lastschriftverfahren von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen, sollten Sie sich jedoch freundlicherweise trotzdem (entgegen der ein oder anderen bisherigen Aussage) mit Ihrer Sachbearbeitung der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen, damit diese dann im EDV-System die freiwillige Versicherung beenden und den Vorgang der freiwilligen Versicherung abschließen kann.