Da es sich eben um Ihre freiwillige Zahlung handelt, kann Sie die Rentenversicherung nicht zur Beitragsentrichtung zwingen.
Auch wenn Sie die Beiträge nicht per Lastschriftverfahren von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen, sollten Sie sich jedoch freundlicherweise trotzdem (entgegen der ein oder anderen bisherigen Aussage) mit Ihrer Sachbearbeitung der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen, damit diese dann im EDV-System die freiwillige Versicherung beenden und den Vorgang der freiwilligen Versicherung abschließen kann.