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Experten-Antwort

Freiwillige Aufstockung in die Rentenversicherung

von Marlen Hämmerling11.03.2016 | 16:49
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8 Antworten

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Guten Tag, können wir als Arbeitgeber die Rentenversicherung unseres Mitarbeiters freiwillig aufstocken? (Kein Altersteilzeitmodell). Z. B. aktueller Verdienst 30.000 Euro. Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für einen Verdienst von 40.000 Euro. Vielen Dank vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von "ghja" und "W*lfgang" ist zuzustimmen. Eine gleichzeitige Zahlung von freiwilligen Beiträgen und Pflichtbeiträgen ist nicht möglich.

Bis zur Rentenreform 1992 gab es noch die sog. "Höherversicherung". Danach wurden diese freiwillige Beiträge abgeschafft.

Seither gibt es nur die Möglichkeit der von "W*lfgang" genannten Einmalzahlung zum Ausgleich der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente.

Sollten Sie als Arbeitgeber erwägen diese Zahlung für Ihren Mitarbeiter zu übernehmen, raten wir Ihnen dies vorab mit dem Finanzamt und/oder der Krankenkasse des Mitarbeiters zu besprechen. Hier wäre dann zu prüfen, ob es sich um einen geldwerten Vorteil handelt.

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7 Antworten

ghjham 11.03.2016 | 17:12
Nein, neben einer Pflichtversicherung ist eine freiwillige Beitragszahlung (aufstockung, Höherversicherung) in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich. Wenn Sie so ein spentabler Arbeitgeber sind, sollten Sie sich mit dem Thema Betriebsrente auseinandersetzen.
Renten - FBIam 11.03.2016 | 17:21
Hallo, warum bezahlen Sie Ihrem Mitarbeiter denn keine 40000€ Gehalt. Der arme Schlucker schuftet für Euch für ne`n Appel un- en Ei.
W*lfgangam 11.03.2016 | 17:41
Hallo Marlen Hämmerling, die einzige Möglichkeit besteht darin - falls er mit Rentenabschlag in eine Altersrente geht - diesen Abschlag durch eine Zahlung auszugleichen. Dafür muss er das 55. Lbj. vollendet haben. Die 'Rendite' ist, verglichen mit anderen Möglichkeiten, gar nicht so schlecht: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Allerdings, bei Selbsteinzahlung AN würde er nur 30 Jahre brauchen, um seinen Einzahlungsbetrag 'zu erleben' ;-) Insofern kann eine AG-Einzahlung interessant sein – nahezu die einzige Konstellation, die in D genutzt wird. Derartige Fälle sind allerdings überschaubar. Gruß w.
Marlen Hämmerlingam 11.03.2016 | 17:25
Das war doch nur ein Beispiel.....
Renten - FBIam 11.03.2016 | 17:30
Aha habe gedacht Sie wären geizig und nutzen Leute aus. Tschuldigung
Heidiam 11.03.2016 | 19:11
Wenn 30000 Euro wenig sind, sollte ich dann mit meinem Lohn im Bett liegen bleiben.
W*lfgangam 12.03.2016 | 21:48
...das kommt drauf an, welcher Tätigkeit Sie nachgehen und in welchem Zeitraum Sie dieses Einkommen in gebetteter Tätigkeit erzielen können - 'n Minijob wird es nicht sein, eher Gleitzone :-) Gruß w.
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