freiwillige beiträge

von
lupo

hallo,
können neben den rentenbeiträgen eines hartz IV-empfängers noch freiwillige beiträge zusätzlich gezahlt werden, wenn jemand z.b. seinem 26-jährigen sohn eine eventuell bessere altersversorgung ermöglichen möchte oder verhindern die beiträge, die durch die hartz IV zahlende stelle schon entrichtet werden, dieses vorhaben?
danke für die antwort.
Gruß, Lupo

von
Batrix

Eine freiwillige Beitragszahlung ist neben eine laufenden Pflichtbeitragszahlung (z.B. aufgrund von Arbeitslosengeld II-Bezug) nicht möglich.

von
bekiss

Freiwillige Beiträge sind keine Zusatz- oder Höherversicherungsbeiträge und können nur alternativ gezahlt werden, sofern keine Pflichtversicherung besteht. Sie müssen darüber aber nicht traurig sein! Es gibt deutlich bessere Anlagemöglichkeiten!

Experten-Antwort

Die freiwillige Versicherung ist nur zulässig, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II liegt jedoch Kraft Gesetzes bereits eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen scheidet daher aus.

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