Hallo,
macht es Sinn zusätzlich Beiträge in die staatliche Rentenkasse zu zahlen, für den Teil des Einkommens, dass über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Gruß
PlainVanilla
Hallo,
macht es Sinn zusätzlich Beiträge in die staatliche Rentenkasse zu zahlen, für den Teil des Einkommens, dass über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Gruß
PlainVanilla
die Frage stellt sich nicht, wenn Sie Pflichtversichert sind!
Neben Pflichtbeiträgen darf man keine freiwilligen Beiträge zahlen.
Dem Eintrag von Schade kann ich nur zustimmen. Nachdem Sie angegeben haben, dass Sie über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, muss ich davon ausgehen, dass Sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt sind. Für Zeiträume, in denen Versicherungspflicht besteht, ist aber eine freiwillige Versicherung zur deutschen Rentenversicherung ausgeschlossen.
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