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freiwillige Beiträge

von Sibylle07.03.2008 | 20:31
1072 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe ca.20 Jahre freiwillige Beiträge in die RV bezahlt und ca. drei Jahre einen schweren Pflegefall zu hause betreut. Wie wird diese Zeit der freiwilligen Beiträge gerechnet in Hinblick Vertrauensschutz für langjährig Versicherte - wird das anderst gerechnet ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung errechnen sich grundsätzlich aus den gezahlten Beiträgen. Es werden auch andere Zeiten, wie zum Beispiel die Kindererziehungszeiten, in die Rentenberechnung mit einbezogen. Damit wir Ihnen Ihren Rentenanspruch möglichst konkret ausrechnen können, sollten Sie zunächst im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens alle rentenrechtlich relevanten Daten zusammentragen. Dabei sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung gerne behilflich.

Wir empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

___am 07.03.2008 | 22:38
Ihre Frage verstehe ich nicht. Was wird wann warum anders gerechnet? Lassen Sie sich eine Rentenauskunft senden. Da steht alles ausführlich drin. Vorher muß das Konto vollständig geklärt sein. Unter https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-ren… können Sie den Antrag online über Internet stellen.
Rosannaam 08.03.2008 | 00:00
Hallo Sibylle, für die Altersrente für langjährig Versicherte (frühestens mit 63 und Abschlag) muß die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sein. Auf diese Wartezeit werden ALLE beitragsrechtlichen Zeiten angerechnet: - freiwillige Beiträge - Pflichtbeiträge - Anrechnungszeiten -Kindererziehung- und Berücksichtigungszeiten - Ersatzzeiten Die Wartezeit hat mit Vertrauensschutz allerdings nicht das Geringste zu tun. Sie können den "Rentenbeginnrechner" unter www.deutsche-rentenversicherung.de nutzen. Geben Sie dort Ihr Geburtsdatum unter der entsprechenden Altersrente ein, dann können Sie sehen, wann und mit wieviel Abschlag Sie in Rente gehen können. MfG Rosanna.
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