freiwillige Beiträge

von
Gerd

Guten Morgen zusammen,mein sohn, geb.29.06.1989,hat mit der Abiturzeugnisübergabe am 21.06.2008 das Gymnasium beendet und beginnt am 01.09.2008 mit einer dualen Ausbildung zum Bachelor of Engineering. Ist es nun sinnvoll, die zwischen dem Ende der schulischen - und dem Anfang der dualen Ausbildung liegenden Zeit mit freiwilligen Beiträgen zur RV zu belegen.

von
Schade

wer weiß heute, wie sich das auswirkt, wenn Ihr Sohn 67 ist?

Wer weiß, ob Ihr Sohn später überhaupt rentenversichert ist?

Jeder heute gezahlte Mindestbeitrag (79,60 €) würde die spätere Monatsrente aus heutiger Sicht um ca 35 cent erhöhen.

Lohnt sich das? Was meint Ihr Sohn zu der Aussicht, dass Sie ihm heute 80 € spendieren, damit er später mal mehr Rente hat?

von
Rosanna

Hallo Gerd,

wenn die Schulausbildung NACH dem 17. Lebensjahr endet und die berufliche Ausbildung spätestens bis zum 1. Tag des 5. auf die Beendigung der Schulausbildung folgenden Kalendermonats beginnt, wird die Übergangszeit ebenfalls als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Sollte dies nicht der Fall sein (Schulausbildung endet vor dem 17. Lebensjahr), entsteht zwar eine Lücke; eine freiwillige Beitragszahlung für diese Monate halte ich trotzdem - wie @Schade - nicht für sinnvoll.

Sollte sich später einmal herausstellen, dass ein paar Monate fehlen (z.B. um eine Wartezeit zu erfüllen), können BIS ZUM 45. LEBENSJAHR für die Lücke nach dem 16. Lebensjahr immer noch freiwillige Beiträge nachgezahlt werden (§ 207 Abs. 1 und 2 SGB VI).

MfG Rosanna.

von
Rente mit Siebenundsiebzig

Beiträge kann man löschen - Fakten - nachzuholende Riesterfaktoren und die Geldentwertung leider nicht.

Lesen Sie die Beiträge von Maria L. und Nix, da werden Ihnen Strategien aufgezeigt.

Lesen Sie auch die Erläuterungen in

www.gegen-altersarmut.de

Tätigen Sie jedoch keine voreiligen Abschlüsse - holen Sie auch Vergleiche bei Fondsvermittlern und bei Direktbanken ein.

Experten-Antwort

Hallo Gerd,

Lücken im Versicherungsverlauf sollte man nicht überbewerten. Natürlich ist es sinnvoll das Versicherungsleben im Auge zu behalten und Lücken durch Arbeitslosigkeit, Schulbesuch, Krankheit etc. mit dem Rentenversicherungsträger zu klären. Gerade zum Beginn des Berufslebens läßt sich der Zeitraum zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn der Ausbildung nicht immer vermeiden. Man kann diese Zeit selbstverständlich mit freiwilligen Beiträgen (Aufwand monatl. 79,60 EUR/Ertrag monatl. ca. 0,35 EUR) auffüllen, ob dies aber in einem sinnvollen Kosten/Nutzenverhältnis steht sollte man abwägen. Für Ihren Sohn wird die Zeit des Schulbesuches ab dem 17. Lebensjahr ohnehin als Anrechnungszeit für die spätere Rente anerkannt. Hierzu sollte er bitte mit seinem Abiturzeugnis (im Original) und gültigem Personalausweis in einer Service-Stelle der Deutschen Rentenversicherung vorbeikommen und dann in einer persöhnlichen Beratung auch die Frage einer freiwilligen Beitragszahlung konkret klären. Freiwillige Beiträge für das Jahr 2008 können noch bis zum 31.03.2009 entrichtet werden.

von
Rosanna

Sorry, aber ich kann diesmal die Antwort der Expertin nicht nachvollziehen.

@Gerd´s Sohn ist im Juni 1989 geboren (17. Lebensjahr = Juni 2006!)
Schulausbildung beendet im Juni 2008
Berufsausbildung beginnt am 01.09.2008

ZWEIFELSFREI gilt die Zeit vom Juli - August 2008 ebenso als Anrechnungszeit (Übergangszeit). Vorausgesetzt ist natürlich, dass die Ausbildung TATSÄCHLICH aufgenommen wird. Freiwillige Beiträge müssen dann für die Monate Juli und August 2008 NICHT gezahlt werden!

Die Schulausbildung kann/sollte natürlich dem RV-Träger gemeldet werden. Sinnvoll ist es, diese Anrechnungszu beantragen, wenn die Berufsausbildung aufgenommen wurde. Dann wird die Übergangszeit gleich mit berücksichtigt.

MfG Rosanna.

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