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Freiwillige Beiträge

von Helga27.11.2008 | 19:49
1036 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich möchte meine freiwillige Beitragszahlung zur DRV einstellen. Ist das auch für ein paar Monate in die Vergangenheit möglich oder nur für die Zukunft? Gibt es da eine bestimmte Frist? MFG Helga

3 Antworten

.am 28.11.2008 | 07:26
Bis Ende März 2009 können Sie freiwillige Beiträge rückwirkend zum 01.01.2008 zahlen. Die freiwillige Beitragszahlung muss beantragt werden und bitte erst überweisen, wenn per Bescheid die freiwillige Beitragszahlung genehmigt wurde. Freiwillige Beiträge können Sie NUR zahlen für Zeiten, in denen Sie nicht schon versicherungspflichtig sind/waren. Ausnahme: Versicherungsfreie und von der Vers.-Pflicht befreite Personen (z.B. Beamte) können nur freiwillige Beiträge zahlen, wenn bereit mind. 5 Jahre Beiträge vorhanden sind. Ob sich eine freiwillige Beitragszahlung lohnt und ggf. in welcher Höhe (alles mgl. zw. 79,60€ mtl. und über 1000,-€mtl.) sollten Sie vorab in einem persönlichen Gespräch in einer Beratungsstelle der Dt. RV klären.
Thema verfehlt, 6, setzenam 28.11.2008 | 07:45
Die Dame möchte keine Beiträge zahlen, sondern einstellen. Dies ist in der Regel nur für die Zukunft möglich, da die bezahlten Beiträge rechtswirksam gezahlt sind. Wenden Sie sich an ihren Versicherungsträger und bitten sie um Einstellung zum frühestmöglichen Termin. Lassen sie sich aber vorher über die möglichen (ggf. auch negativen) Folgen beraten.
.am 28.11.2008 | 08:41
Sorry, war wohl doch noch zu früh für mich! Mein kopf hat die Zeile für mich wohl zuende gelesen, nur eben falsch...
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