Hallo Sebastian,
kurze Rückfrage: Handelt es sich tatsächlich um eine "freiwillige Versicherung" (§ 7 SGB VI) oder doch eher um eine "Versicherungspflicht auf Antrag" als selbständig Tätiger (§ 4 SGB VI)? Die Angabe "halber Regelbeitrag" würde eigentlich eher für letzteres sprechen...