Hallo,
ich beziehe momentan ALG I. Allerdings wird mein Anspruch bald enden.
Auf ALG II habe ich keinen Anspruch, weil ich noch Erspartes und viel von meiner erhaltenen Abfindung habe.
Mir fehlen noch 2 Jahre und 4 Monate bis zum Rentenbeginn der Rente für besonders langjährig Versicherte. Diese Zeit könnte ich aus dem Ersparten überbrücken. Mir fehlen aber noch 14 Monate bei der 45-jährigen Wartezeit.
Frage: Kann ich die fehlende Wartezeit mit freiwilligen Beiträgen füllen? Zählt die Zahlung von freiwilligen Beiträgen bei der 45-jährigen Wartezeit?
Zählen nur die 4 Monate oder auch die letzten 2 Jahre vor dem Rentenbeginn?
Ich hoffe auf eine nette Antwort und bedanke mich.