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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge

von Fred F.15.12.2017 | 15:19
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9 Antworten

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Guten Tag, durch Verzögerungen beim Jobwechsel habe ich durch Eigenkündigung eine Sperrfrist für ALG 1 und danach ALG 1 bekommen.Inzwischen bin ich wieder angestellt und habe vom Jobcenter die Mitteilung über die gezahlten Beiträge zur RV erhalten. Demnach wurden für die Zeit der Sperrfrist keine Beiträge gezahlt, die ich nun ggf. freiwillig zahlen möchte (Mindestbeitrsg). Mir geht es dabei nicht um die Auswirkungen auf die Rentenhöhe sondern um die Aufrechterhaltung der Anrechnungszeiten für EMR u.a.. Ich bin 27 und seit 2010 als Azubi und Facharbeiter fest ununterbrochen angestellt. Macht in diesem Fall die freiwillige Beitragszahlung Sinn?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fred F.,

den Beiträgen von „Fastrentner“, „KSC“ und „W*lfgang“ kann ich zustimmen.

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8 Antworten

Fastrentneram 15.12.2017 | 16:18
Da Sie aufgrund Ihres Alters vor 1984 keine fünf Jahre mit Beitragszeiten erreicht haben, können Sie auch mit freiwilligen Beiträgen Ihren EM-Schutz nicht grundsätzlich aufrechterhalten. Solange Sie keine Rentenlücke von mehr als zwei Jahren haben, bleibt Ihr EM-Schutz also erhalten, gleichgültig ob Sie für die Sperrfrist noch freiwillige Beiträge zahlen oder auch nicht. Die Lücke der Sperrfrist hat diesbezüglich keine Bedeutung.
KSCam 15.12.2017 | 18:30
.....und ob die 1-3 Beitragsmonate mehr in 30-40 Jahren mal ausschlaggebend für irgendeine Mindestzeit sind, steht in den Sternen, da weiß keiner genaues. Also müssen Sie nach Gefühl entscheiden: Entweder Sie zahlen um keine Lücke zu haben oder Sie denken sich dass die "paar Monate" später nicht über Wohl und Wehe entscheiden und lassen es bleiben. Von der Auswirkung auf die Rentenhöhe in 30-40 Jahren sind das Peanuts....
W*lfgangam 15.12.2017 | 20:10
Hallo Fred F., das JC/ALG 2 zahlt seit 2011 keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung, die ALG 1 Zeit/die Sperrfrist muss demnach noch ein Weilchen länger her sein. Freiwillige Beiträge für Lücken können Sie nur noch für das aktuelle Jahr 2017 einzahlen, die ältere Lücke ist nicht nachzahlungsfähig - aber für die EM-Rente auch unschädlich. Gruß w.
Fred F.am 16.12.2017 | 11:14
@wolfgang, es wurde in 2017 nach 12 Wochen Sperrfrist für 6 Wochen ALG 1 bezogen. Insofern verstehe ich es jetzt so, dass es für EMR keine Rolle spielt.@ Fastrentner : Danke für die Antwort Wenn möglich, bitte ich trotzdem noch um eine Expertenantwort.
Georgiam 16.12.2017 | 11:27
Ich kann die Erwerbsminderungsrente nur jedem empfehlen. Ich erhalte 1.481,30 Euro Netto und bin erst Mitte 30. Wenn man sich darauf einstellt kommt man gut über die Runden.
W*lfgangam 16.12.2017 | 16:51
Hallo Fred F., also doch ein aktueller Fall und daher nur eine Bescheinigung vom JC über die Meldung einer Anrechnungszeit erhalten. Hatte ich vermutet, wollte das aber nicht noch weiter ausführen. Ja, die 12 Wochen Sperrfrist führen lediglich zu 2 vollen Monaten 'Luft', der 3. Monat mit Beginn ALG 1 ist aus Rentensicht als ganzer Monat zu zählen. Für eine EM-Rente können Sie sich immer 24 Monate 'Luft' in den letzten 5 Jahren vor dieser Rente leisten, ohne das dieser Rentenanspruch verlorengeht. Bis zum 31.03.2018 können Sie diese Lücke immer noch mit freiwilligen Beiträgen füllen - wenn es denn in den nächsten Monaten bis dahin eine 'andere/neue' Entwicklung bei Ihnen geben sollte. Aus heutiger Sicht sehe ich keinen Grund, die Sperrfrist mit freiwilligen Beiträgen aufzufüllen – es sei denn, Sie haben gerade 2,4 TEUR mal eben so rumliegen, um Ihren Gesamtleistungswert für den Fall der Fälle etwas aufzuwerten :-) Gruß w.
Angelaam 16.12.2017 | 12:44
Ich kann die Erwerbsminderungsrente nur jedem empfehlen. Ich erhalte 1.481,30 Euro Netto und bin erst Mitte 30. Wenn man sich darauf einstellt kommt man gut über die Runden.
Schön für Sie. Interessiert nur keinen!
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