Hallo suchenwi,
es ist zwar nicht der gesetzlich vorgegebenen Rechenweg, so dass sich Rundungsdifferenzen ergeben.
Im Ergebnis haben Sie aber Recht. Bei einer Beitragszahlung im Jahr 2020 können zum vollständigen Ausgleich der berechneten Rentenminderung noch ca. 2.855 Euro gezahlt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung