"Innerhalb kürzester Zeit" bedeutet, dass man nicht viel Zeit hat, weil freiwillige Beiträge spätestens bis 31.03. des Folgejahres gezahlt werden müssten.
Es eilt somit in aller Regel mit der Entscheidung.
Bsp: jemand ist seit Juli 2018 nicht mehr pflichtversichert, dann kann er freiwillige Beiträge für 2018 (Juli-Dez)nur noch bis 31.03.2019 zahlen - ist also wirklich eine recht kurze Zeit.
Ist aber alles für Sie überhaupt nicht relevant, weil Sie am 31.12.1983 "nie im Leben" bereits 5 Beitragsjahre voll hatten (siehe Ihr Alter!).
Deshalb brauchen Sie nicht über Formulierungen dazu nachgrübeln.
Selbstverständlich können Sie freiwillige Beiträge ab Ende der Pflichtversicherung zahlen, diese Beiträge haben aber - wegen des Alters - keinen anwartschaftserhaltende Funktion hinsichtlich einer EM Rente, sondern beeinflussen nur die spätere Altersrente.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 12.02.2019, 08:44 Uhr]