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freiwillige Beiträge bis Ende März

von Tobias23.03.2009 | 12:19
896 Ansichten
3 Antworten

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Ich möchte einen Antrag auf freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Meine Frage: Kann ich schon vorher und fristgerecht bis Ende März 2009 freiwillige Beiträge für 2008 zahlen, auch wenn ich bis dahin noch keine Antwort auf meinen Antrag erhalten habe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tobias,

zwar können Sie die freiwilligen Beiträge grundsätzlich auch jetzt schon einzahlen - notwendig ist dies aber nicht. Wenn Sie den Antrag zur freiwilligen Versicherung rechtzeitig gestellt haben, können Sie auch noch (regelmäßig bis zu 3 Monate) nach Bescheiderteilung ohne rechtliche Nachteile die Beiträge für 2008 einzahlen. Auf den Bescheid zu warten macht auch deshalb Sinn, weil dort genau angegeben ist, mit welchem Verwendungszweck die Beiträge zu überweisen sind, damit sie auch richtig zugeordnet werden können.

2 Antworten

Metinam 23.03.2009 | 12:26
Ganz ruhig. Wenn sie den Antrag fristgerecht gestellt haben, also noch vor dem 31.03.,dann erhalten Sie in den nächsten Tagen einen Bescheid. MAßgebend ist das Antragsdatum, und somit kann Ihnen nichts passieren.
Wolfgangam 23.03.2009 | 21:28
Hallo Tobias, wenn Sie bis 31.03. einen Beratungstermin in einer DRV-Stelle oder auch nur im nächstgelegenen Rathaus vereinbaren (der auch nach dem 31.03. liegen kann), zählt auch das schon als wirksame Antragstellung. Lassen Sie sich Zeit und nichts übereilen - ob die freiwillige Versicherung sinnvoll/notwendig ist, darüber wird man Sie aufklären und dann auch das richtige Antragsdatum auf den passenden Vordruck setzen/bestätigen. Experte sagte es, erst wenn Sie den Bescheid zur Zahlung der freiwilligen Beiträge erhalten, entscheiden Sie letztendlich (und auch wirksam für 2008), ob Sie die Einzahlungsmöglichkeit nutzen wollen/müssen. Gruß w.
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