Grundsätzlich können zur Erfüllung der Wartezeit freiwillige Beiträge gezahlt werden, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Mit den von Ihnen gemachten Angaben ist keine verlässliche Auskunft möglich (vgl. die Ausführungen von W*lfgang).
Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, der dann prüft, ob freiwillige Beiträge von Ihnen gezahlt werden können.