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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge Elternzeit

von einefrage18.02.2013 | 16:06
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7 Antworten

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Aufgrund einer parallelen Elternzeit mit meiner Frau (die die Kinbdererziehungszeiten auf ihr Rentenkonto gutgeschrieben bekommt) habe ich für einige Monate des Jahres 2011 im März 2012 freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung geleistet. Sind solche freiwilligen Beiträge in der Steuererklärung des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte, anzugeben (2012) oder gehören Sie in die Steuererklärung des Jahres, für die die Beiträge geleistet wurden (2011)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die freiwilligen Beiträge gehören "rententechnisch" in das Jahr 2011. Für die Abklärung von steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

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6 Antworten

*Kopfschüttel*am 19.02.2013 | 07:36
....fragen Sie das Finanzamt.
einefrageam 19.02.2013 | 22:53
Schade, dass eine so einfache, grundsätzliche Frage hier nicht beantwortet werden kann. Ob freiwillige Beiträge im Jahr der Zahlung oder für das Vorjahr geltend gemacht werden können, ist ja kein Spezialthema Elternzeit, sondern für jeden interessant, der solche freiwilligen Beiträge leistet. Ich erwarte hier ja keine Steuerberatung, aber jeder Anbieter einer Rürup-Rente o.ä. ist ja auch verpflichtet in Grundzügen über steuerliche Effekte zu informieren. Das dürfte man von der Deutschen Rentenversicherung auch erwarten.
*Kopfschüttel*am 20.02.2013 | 07:19
Wenn ide Frage so einfach und grundsätzlich ist, dann werden Sie die Antwort im www sicher selber finden. Ausserdem fragen Sie beim Bäcker doch auch nichtnach, wie lange ihr Steak in der Pfanne liegen muss, oder ? Und das ist auch eine einfache und grundsätzliche Frage.
einefrageam 20.02.2013 | 14:30
Zitat von *Kopfschüttel* anzeigenausblenden
Zu einer umfassenden Information über die Rente gehört auch ein wenig Blick nach rechts und links. Wie weit der gehen muss, darüber kann man streiten. Ich bin halt nur etwas enttäuscht über die Auskunft. Letztlich könnte man hier ja bei allen Themnen immer antworten: Fragen Sie die nächste Beratungstelle, Fragen Sie Ihr Finanzamt, Fragen Sie ihre Krankenkasse oder den Steuerberater. Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Bäcker und Steak. Wenn Sie inhaltlich nichts zur Ausgangsfrage beitragen kann, verstehe ich kann überhaupt nicht, warum man als Nichtexperte hier mitpostet.
=//=am 21.02.2013 | 10:12
Und was würden Sie tun, wenn ein "Experte" im Rentenrecht, der meint, Ihre Frage beantworten zu können, Ihnen eine falsche Auskunft gibt? Und Sie sich darauf verlassen und Probleme mit dem Finanzamt bekommen? Dieses Forum ist nun mal nicht für Steuerfragen, die NICHT die Besteuerung der Rente betreffen geeignet. Dem Beitrag von @Kopfschüttel kann ich nur voll zustimmen.
*Kopfschüttel*am 21.02.2013 | 08:25
Wenn Sie inhaltlich nichts zur Ausgangsfrage beitragen kann, verstehe ich kann überhaupt nicht, warum man als Nichtexperte hier mitpostet. ...by the way: das ist ja nicht das Einzige, was Sie nicht verstehen Ich denke, Sie haben nicht im Ansatz eine Ahnung davon, wie komplex das deutsche Rentenrecht ist. Dabei dann auch noch "nach links oder rechts" zu schauen, um Tipps zur Steuer zu geben führt halt zu weit. Schade, dass Sie dafür kein Verständis haben.
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