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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge für fehlende Beitragszeiten

von Gero29.07.2014 | 20:27
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6 Antworten

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Wegen Fachschulbesuchen fehlen mir 7 Monate an 45 Beitragsjahren zur Rente mit 63. Bin jetzt pflichtversichert, möchte aber die fehlenden 7 Monate mit freiwilligen Beiträgen (sicher gibt es dafür einen Sockelbetrag- ?) nachzahlen, um die bisher geltenden Rentenabschläge zu vermeiden. Die pflichtversicherte Tätigkeit würde ich mit 63 Jahren beenden, wäre dann z.B. Hausmann oder suche mir für 7 Monate einen Minijob (mit Rentenversicherung). Ist das so machbar? Gibt es bessere Lösungen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gero,

ich verweise auf die grundsätzlich zutreffende Antwort von User „oder so“. Ungeachtet dessen empfehle ich Ihnen – insbesondere unter Berücksichtigung der Komplexität Ihrer Fragestellung - aber trotzdem eine individuelle Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dort kann man besser und gezielter auf die für Sie konkret gegebenen Möglichkeiten eingehen, als dies im Rahmen dieses anonymen Forums möglich wäre.

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5 Antworten

oder soam 30.07.2014 | 07:51
Wenn Sie die besagten 7 Monate (ist das der aktuellste Rechtsstand (7/2014) Ihrer Rentenauskunft?) nicht durch die lfd. Beschäftigung erfüllt werden können (z.B. ATZ endet mit 63...?!), dann ist der Minijob mit Beitragspflicht der einfachste und günstigste Weg. Freiwillige Versicherung ist mit Beträgen zw. mind. 85,05 EUR und max. 1124,55 EUR/Monat möglich, wenn parallel keine Versicherungspflicht besteht - zählt für 45 Jahre aber nur, wenn mind. 216 Mon. mit Vers.Pflicht schon da sind / zudem parallel auch keine Meldung ohne Leistung bei der Arbeitsagentur. Leistung der Arbeitsagentur (ALG1) wäre Pflichtversicherung, daneben geht nur der Minijob mit Eigenbeitrag, damit die 45 Jahre voll werden. Als 'Hausmann' an die Kranken- und Pflegeversicherung denken...!
Geroam 01.08.2014 | 19:47
Danke - auch für das Sorry und für den Nachsatz in der ursprünglichen Antwort. Werde mich daran orientieren ! Schönes WE
W*lfgangam 01.08.2014 | 20:05
Hallo Gero, wenn Sie noch nicht 45 Jahre alt sind, können Sie auch noch freiwillige Beiträge für die Zeit 16 - 17 Jahre (nicht mehr anrechenbare schulische Ausbildung, falls vorhanden) nachzahlen. Interessant wird es, wenn Sie älter sind (was wohl zutrifft, da Sie mit '63' planen) und daher von dieser willkürlichen (!) Altersgrenze zur Nachzahlungsmöglichkeit ausgeklammert werden/gegen einen Ablehnungsbescheid den Rechtsweg nach ganz oben rauf beschreiten. Ich würde Sie dabei unterstützen ...moralisch ;-) Ich halte diese Grenze für völlig bekloppt, weil zu diesem Alter weder Notwendigkeiten, noch Folgewirkungen abgeschätzt werden können, ob diese 12 Monate mal 'nützlich/völliger Blödsinn' sein können. Gruß w. PS: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung (alternativ einen Anwalt im 'Familienkreis')? 8-)
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