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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge für fehlende Monate zur Berücksichtigung von Mindestentgeltpunkten

von LS06.02.2015 | 11:19
1044 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Letzte Eintragung im Versicherungsverlauf endet im Jahr 2001 mit Arbeitslosigkeit ohne Beitragszahlung. . In der Rentenauskunft von 2013 sind 417 Monate als rentenrechtlich zu berücksichtigende Zeit aufgelistet. . Der Durchschnitt aus vollwertigen Beitragszeiten insgesamt und der bis 12-1991 liegt unter 0,0625. . Um Mindestentgeltpunkte wegen geringem Arbeitseinkommen zu bekommen, werden 420 Monate benötigt. . Frage: kann durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen mit dem Mindestbetrag die Lücke kompensiert werden? Die Aufnahme einer Beschäftigung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. . Geburtsjahr ist 1952

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.02.2015 | 15:28

Sie sollten die freiwilligen Beiträge entrichten, damit die 35-jährige Wartezeit erfüllt ist.

4 Antworten

Kai-Uweam 06.02.2015 | 12:12
In 3 262 VI werden 35 Jahre (=420 Monate) mit !rentenrechtlichen! Zeiten gefordert. Dies betrifft nicht nur Beitragsmonate. Dies können z.B. auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit etc. sein. Was machen Sie denn derzeit? Eine freiwillige Beitragszahlung würde ich nur in Betracht ziehen, wenn die 3 Monate nicht anders gefüllt werden können.
LSam 06.02.2015 | 12:44
User Ka-Uwe . die von mir genannten 417 Mon. sind rentenrechtliche Zeit, da ist alles enthalten. Es fehlen noch 3 Mon. . Nicht beantwortet ist meine Frage, ob ich überhaupt berechtigt bin noch freiwillige Beiträge zu zahlen, mit Bezug auf Geburtsjahr und Alter und der Tatsache, dass ich seit 14 Jahren ohne Beschäftigung bin.
ffffffuam 06.02.2015 | 12:49
ja, wenn nichts anderes volriegt (auch der Bezug von Altersrente), ist die Berechtigung gegeben. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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