Wenn Sie auch im zweiten Jahr als Nichtleistungsbezieher bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren, wird Ihnen im zweiten Jahr wahrscheinlich eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit anzuerkennen sein. In diesem Fall werden zeitgleiche freiwillige Beiträge ebenfalls nicht für die 45jährige Wartezeit anerkannt.