Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt,der abgelehnt wurde. Bin mit dem VdK in Widerspruch gegangen, ein Bescheid von der DRV steht noch aus.
Bis 10.Jan.2017 habe ich noch ALG.I bekommen. Krankenversicherung,Pflegeversicherung und Rentenversicherung wurden von der AfA übernommen.
Seit dem 11.01.2017 bekomme ich Grundsicherung ( Bedarfsgemeinschaft ) zusammen mit meiner Frau. Sind beide dauerhaft Krankgeschrieben.
Das Jobcenter übernimmt die Leistungen zur Kranken & Pflegeversicherung. Zur Rentenversicherung wird ja nur eine Meldung abgegeben,und es werden kein Beiträge in die Rentenkasse gezahlt.
Das ist doch so richtig ? oder?
Meine Frage: Ist es möglich das ich freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen kann.
Danke für gute Antworten
Odob