Hallo Karin,
die freiwillige Versicherung für 2018 war nur bei rechtzeitiger Antragstellung bis zum 01.04.2019 möglich - also Nachzahlungsanspruch fürs abgelaufenen Jahr erloschen (wenn nicht 'irgendein' Beitrags-Verfahren/Kontenklärung z. B., bei der DRV noch anhängig ist).
Individuell sollten Sie sich bei der nächsten Beratungsstelle informieren, welchen Nutzen/Folgewirkungen die freiwillige Versicherung hat - ggf. können Sie im Rahmen der selbständigen Tätigkeit auch noch auf die Pflichtversicherung auf Antrag aufspringen ...ebenfalls mit Vor-/Nachteilen verbunden.
Termin in der nächsten Beratungsstelle ausmachen und schon sind alle etwaigen wichtigen Fristen gewahrt - egal, wann das persönliche Gespräch dann erfolgt. Geht auch jetzt noch online - oben rechts sehen Sie die Option zur Beratungsstellensuche, die leitet Sie weiter zum nächsten Online-Termin.
Gruß
w.