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Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung

von Schneider30.01.2008 | 23:00
1321 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich arbeite auf Honorar, zeitweise habe ich keine Arbeit, zur Zeit z.B.schon 2,5 Monate. Ich bin nicht "rentenversichert". Der Arbeitgeber zahlt für mich keinen Anteil in die gesetl. Rentenversicherung, ist wahrscheinlich auch nicht verpflichtet. Frage: Kann ich in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge zahlen und wie hoch ist der monatliche Mindestbeitrag?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.01.2008 | 08:29

Zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sind bei Aufenthalt in Deutschland unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit grundsätzlich Personen berechtigt, die nicht versicherungspflichtig sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sofern jemand versicherungsfrei (z.B. als Beamter) oder von der Versicherungspflicht befreit (z.B. wegen Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung) ist, kann er sich nur dann freiwillig versichern, wenn er die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beitragszeiten erfüllt hat.

Der freiwillige Mindestbeitrag beträgt für die Jahre 2007 und 2008 monatlich 79,60 Euro. Freiwillige Beiträge für das Jahr 2007 können bis spätestens 31.03.2008 gezahlt werden, wobei es ausreicht, wenn der entsprechende Antrag bis zu diesem Zeitpunkt beim Rentenversicherungsträger eingeht. Mit dem Bewilligungsbescheid setzt der Rentenversicherungsträger eine Frist, innerhalb der dann die Beiträge gezahlt werden müssen.

Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass man sich in jedem Fall bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen sollte, ob die freiwillige Versicherung für einen sinnvoll ist.

Ob Ihre Honorartätigkeit versicherungspflichtig ist oder nicht, kann von uns ohne genaue Kenntnis der Verhältnisse nicht geprüft werden. Sie können sich entweder an Ihre Krankenkasse in deren Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag wenden oder bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin ein sog. Statusfeststellungsverfahren beantragen.

3 Antworten

Schiko.,am 30.01.2008 | 23:25
Ja, es sind mtl. 79,60 als mindestbeitrag aufzubringen. Für das Jahr 2007 ist dies bis 31.3.08 noch möglich. MfG.
no nameam 31.01.2008 | 06:48
Ergänzung zu Schiko: Es reicht, wenn Sie den Antrag auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen für das Jahr 2007 bis 31.03.2008 stellen. Sie bekommen dann per Bescheid mitgeteilt, innerhalb welcher Frist die Beiträge entrichtet werden müssen.
Schwarzwälderam 31.01.2008 | 07:35
Ich würde mich an Ihrer Stelle aber erstmal beraten lassen, ob eine freiwillige Beitragszahlung in Ihrem Fall überhaupt Sinn macht. Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie für Ihre Tätigkeit als Honorarkraft schon einmal den Status haben klären lassen. Was machen Sie denn genau? Eventuell sind Sie nämlich sogar kraft Gesetzes versicherungspflichtig.
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