Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Fragen:
1. Ist es möglich, als GESETZLICH RENTENVERSICHERTER freiwillige eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um "den Rentenanspruch nach oben zu treiben"?
2. Kann ich z.B. von einer Abfindung (aus bspw. einem Sozialplan oder Interessenausgleich) für zwei oder vier Jahre meine Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung selbst einzahlen?
3. Falls dies möglich ist, ab welchem Alter (50? / 55?) ist dies möglich? Wie viele Jahre kann ich quasi Rentenbeiträge selber einzahlen? In welcher Höhe kann ich einzahlen? 1 oder 2 Rentenpunkte? Spielt die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle?
Mal ein Beispiel: Jemand ist 58 Jahre alt; wäre gewillt, mit 62 in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Kann ich bis meine Rentenbeiträge bis dahin (also bis 62) durch freiwillige zusätzliche Beiträge selbst aufstocken, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können?
Vielen Dank für Ihre Antworten!