Freiwillige Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung zahlen möglich?

von
Sascha

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Fragen:

1. Ist es möglich, als GESETZLICH RENTENVERSICHERTER freiwillige eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um "den Rentenanspruch nach oben zu treiben"?

2. Kann ich z.B. von einer Abfindung (aus bspw. einem Sozialplan oder Interessenausgleich) für zwei oder vier Jahre meine Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung selbst einzahlen?

3. Falls dies möglich ist, ab welchem Alter (50? / 55?) ist dies möglich? Wie viele Jahre kann ich quasi Rentenbeiträge selber einzahlen? In welcher Höhe kann ich einzahlen? 1 oder 2 Rentenpunkte? Spielt die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle?

Mal ein Beispiel: Jemand ist 58 Jahre alt; wäre gewillt, mit 62 in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Kann ich bis meine Rentenbeiträge bis dahin (also bis 62) durch freiwillige zusätzliche Beiträge selbst aufstocken, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

von
-

Hallo Sascha,

die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind automatisch in der Rentenversicherung versichert. Wenn Sie nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig sind, können Sie freiwillige
Rentenbeiträge zahlen.

Vom 16. Lebensjahr an können Sie sich freiwillig versichern, wenn

- Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder hier normalerweise leben. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an. Das bedeutet, als Ausländer sind Sie ebenso berechtigt wie Deutsche;
- Sie sich als Deutscher im Ausland aufhalten.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=26

Grundvoraussetzung ist jedoch, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind.
Sind Sie also z.B. in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, können zusätzlich keine freiwilligen Beiträge gezahlt werden. Sie können aber bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Rente mit Abschlag diesen Abschlag durch eine freiwillige Zahlung ausgleichen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.pdf?__blob=publicationFile&v=19

von
Frank Schähmer

Es ist demnach auch nicht möglich, bei einer Teilzeitstelle in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Ist das korrekt?

Vielen Dank und beste Grüße!

Zitiert von: Techniker

Hallo Sascha,

die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind automatisch in der Rentenversicherung versichert. Wenn Sie nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig sind, können Sie freiwillige
Rentenbeiträge zahlen.

Vom 16. Lebensjahr an können Sie sich freiwillig versichern, wenn

- Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder hier normalerweise leben. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an. Das bedeutet, als Ausländer sind Sie ebenso berechtigt wie Deutsche;
- Sie sich als Deutscher im Ausland aufhalten.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=26

Grundvoraussetzung ist jedoch, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind.
Sind Sie also z.B. in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, können zusätzlich keine freiwilligen Beiträge gezahlt werden. Sie können aber bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Rente mit Abschlag diesen Abschlag durch eine freiwillige Zahlung ausgleichen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.pdf?__blob=publicationFile&v=19

von
-

So ist es, da Sie auch bei einer Teilzeitstelle gewöhnlich der Versicherungspflicht unterliegen.

von
KSC

Als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer könnten Sie aber Einzahlungen machen um die späteren Abschläge auszugleichen und somit
A) Geld einzahlen und
B) die spätere Rente erhöhen.

Lassen Sie sich dazu persönlich beraten.

von
Konrad Schießl

Nein zu sagen fällt schon schwer, soweit Sie noch Arbeiten, also Geld verdienen, werden Pflichtbeiträge paritätisch abgeführt, dies geschieht ja in der Regel für die 12 Monate Arbeitsverdienst.

Steht außer Frage, Sie können Abschläge durch früheren Rentenbezug durch freiwillige Beiträge
ganz oder teilweise ausgleichen.
Die Behauptung einer Politikerin, wenn man derzeit monatlich 35 Euro freiwillig einzahlt bekommt
man bei Rentenbeginn 150 Euro höhere Rente.
Die Behauptung ist falsch, da ja bis zum 31.12.2016 Zahlungen nicht möglich sind, außerdem ist
der Betrag von 150sehr hoch, wenn man bedenkt, derzeit kosten 30,45 Rente (36257 x 18,7)
6780,06 Beitrag.
Auffallend, keine Experte, und auch nicht der Gangerle nimmt hierzu Stellung,

MfG,

von
W*lfgang

Zitiert von: Konrad Schießl
Auffallend, keine Experte, und auch nicht der Gangerle nimmt hierzu Stellung,
KS,

nun ...es gibt auch noch andere Tagesgeschäfte / Schatzikraulen z. B. ;-)

Auf sachlich fundierte Antworten/Fragen wird immer eine Stellungnahme erfolgen ...sofern man in der jeweiligen Frage/Sachverhalt kenntnisreich ist. Ihre Antworten gehen leider in Teilen an der Ausgangsfrage vorbei, die im Folgenden bereits komplett rentenrechtlich beantwortet worden sind ...ok, nicht allen Fragen :-)

Meine Antwort /vielleicht stellt Sie die zufrieden, lautet: zu viele Frage, individuell hier nicht zu klären (außer Frage 1 ..ist beantwortet), kann nur mit Sascha direkt anhand seiner bisherigen Versicherungsbiographie beantwortet werden, alles andere ist Stochern im Nebel.

Gruß
w.

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