Hauptberuflich im Angestelltenverhältnis, und nebenberuflich selbstständig (ohne Versicherungspflicht)
Können auch hier freiwillige Beiträge in die GRV eingezahlt werden ? Wenn ja, in welcher Höhe, in Zusammenhang mit den Beiträgen aus dem Angestelltenverhältnis ?
In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie auch vorsorgen, wenn Sie nicht pflichtversichert sind.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
11.09.2017, 08:13
Experten-Antwort
Hallo derRentner,
den Ausführungen von Fortitude one schließen wir uns an.
11.09.2017, 09:05
von
M. Berg
Aber: Wenn DK bereits das 50. Lebensjahr vollendet hätte, könnten Einmalzahlungen zwecks Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente gemacht werden.