Freiwillige Beiträge nach Regelaltersgrenze

von
Hubert

Guten Tag,
ich bin Jahrgang 01/1955, damit wäre Beginn Regelaltersrente 11/2020. Problem ist, dass ich bislang nur 4 Jahre und 3 Monate Beiträge in der deutschen Rentenversicherung habe, da Auslandszeiten und Selbständigkeit. Eine Rente beziehe ich aktuell nicht.
Kann ich nun noch die fehlenden Monate nachzahlen (freiwillige Versicherung) um auf die 5 Jahre Beitragszeiten für eine Regelaltersrente zu kommen?
Oder kommt ggf. durch die Zeiten im Ausland eine andere Rente in Deutschland in Betracht (da ja EU-Zeiten zusammengezählt werden)?
Ich habe gelesen, dass nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine freiwillige Versicherung mehr möglich ist, wenn eine Vollrente bezogen wird. Hier ja nicht der Fall...

Vielen Dank für Ihre Antwort.

von
Schade

Um welches Ausland handelt es sich konkret?

Wenn Sie dort rentenversichert waren und (!) es ein Sozialabkommen gibt, könnten Sie die erforderlichen 5 Jahre voll haben.

Ansonsten brauchen Sie noch 9 Beiträge und sollten sich sputen, denn bis Do, 31.03.2022 können Sie noch "Beiträge ins Jahr 2021 legen" und die Rente kann sofort beginnen.

Melden Sie sich erst ab April, können die 9 Monate frühestens im September 2022 voll sein und die Rente kann erst im Oktober beginnen.

PS: da hätte man sich ja auch früher drum kümmern können, aber besser spät als nie. Grins

von
Hubert

Es handelt sich um Zeiten aus Polen.
Ich muss also bis zum 31.03.22 den Antrag auf freiwillige Versicherung ab 01.01.2021 stellen? Geht das formlos oder am besten per Formular.
Das wird ja sicherlich alles länger dauern, sodass die Rente dann ggf. nachgezahlt wird?
VG Hubert

von
Schade

Polen ist ein EU Staat und da gibt es entsprechende Abkommen, sodass die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein dürfte sofern Sie dort mehr als 8 Beitragsmonate zur ZUS haben.

Und dann bräuchten Sie keine freiwilligen Beiträge.

Experten-Antwort

Hallo Hubert,

grundsätzlich können die polnischen Zeiten für die Wartezeit angerechnet werden. Sie können einen Rentenantrag stellen und die Zeiten im Ausland entsprechend geltend machen.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Hubert

Welche Rente soll ich dann beantragen? Regelaltersrente oder Rente für langjährig Versicherte. Brauche ich für die Regelaltersrente nicht mindestens 60 Monate (aus Deutschland)?
VG Hubert

Experten-Antwort

Regelaltersrente.

Sie müssen mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorweisen können (polnische Zeiten werden grundsätzlich auch angerechnet.)

Für die Antragstellung und weitere Erläuterungen sollten Sie sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen.

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