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freiwillige Beiträge nach Rentenentzug

von Jojo28.09.2011 | 09:05
1962 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Aufgrund Ihres eigenen Gutachtens möchte die DRV mir die halbe unbefristete EM Rente entziehen. Obwohl keinerlei Besserung eingetreten ist, hat die Gutachterin mein Leistungsvermögen von unter 3 Std. im erlernten Beruf auf über 6 Std. heraufgestuft! Anhörung ohne Erfolg. Widerspruch läuft! Ab wann muß ich freiwillige Beiträge bezahlen um den Anspruch auf EM Rente nicht zu verlieren? Ab Widerspruchsbescheid, oder erst nach erfolgloser Klage durch alle Instanzen ?

4 Antworten

-am 28.09.2011 | 09:55
Hallo Jojo, um sich mit freiwilligen Beiträgen den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. vor dem 01.01.1984 sind bereits 60 Monate Beitragzeiten (allgemeine Wartezeit) vorhanden und 2. jeder Kalendermonat vom 01.01.1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der erneuten Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit ist mit rentenrechtlich anrechenbaren Zeiten belegt ( § 241 Abs. 2 SGB VI). Damit nach Einstellung der Rente keine Lücke entsteht, müssen Sie ab dem Folgemonat des letzten Rentenbezugs freiwillige Beiträge zahlen. Normalerweise müssen die Beiträge für das laufende Jahr 2011 bis zum 31.03.2012 gezahlt werden (§ 197 Abs. 2 SGB VI). Diese Frist wird jedoch durch ein Verfahren über einen Rentenanspruch unterbrochen. Nach Abschluss des Rentenverfahrens (Widerspruch oder Klage) haben Sie noch drei Monate Zeit, die freiwilligen Beiträge rückwirkend ab dem Ende des bisherigen Rentenbezugs zu zahlen (§ 198 SGB VI). Mit freundlichen Grüßen
Fritziam 28.09.2011 | 18:28
Hallo JoJo Ich habe vor einer Antwort ein Paar Fragen. Welche Krankheit haben sie? Welchen Beruf übten sie aus? Wie lange bekamen sie unbefristete Rente? Wann wurden sie geboren? Was führte zum Entzugs Verfahren. MfG Fritzi
jojoam 29.09.2011 | 10:23
Bin Jahrgang 1959, War zuzletzt in der Telekomunikation tätig leide an Depressionen und Angstzuständen und bekam 3 Jahre Befristet und dann 4 Jahre unbefristet Rente, als ich Erhöhungsantrag stellte wurde ich für den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 6 Std eingestuft,als ich daraufhin die Arbeitsmarktrente beanspruchte wurde ich erneut Begutachtet mit dem bekannten Ergebnis.Ich könnte hier alles darlegen mit welchen Mitteln die Gutachterin zu diesem Ergebnis kommt aber letztlich muß ich selbst versuchen hier gegen anzugehen. Nach Anwaltsauskunft ist ein neutrales Gutachten durch das Sozialgericht beauftragt die einzige Chance. jojo
Fritziam 29.09.2011 | 10:57
HalloJOJo Ach du Schei.....se war mein erster Gedanke. Ich glaube, dass das Gericht sich ein eigenes Bild machen wird, ich war damals bei meiner Sache auch skeptisch der Richter bildete sich auch so seine Meinung und die DRV hatte verloren dran Bleiben vielleicht ziehen die von der DRV auch noch zurück. MfG
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