Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Freiwillige Beiträge Ost oder West

von Karl06.12.2009 | 22:25
759 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
In den 90er Jahren wurden im Beitrittsgebiet freiwillige Beiträge als Selbständiger bezahlt. Werden diese auch mit dem Faktor auf Westniveau erhöht? Oder werden sie gar nicht "hochgerechnet" sondern mit dem Rentenwert "West" rentenwirksam ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da aus Ihrer Anfrage nicht hervorgeht, nach welcher Vorschrift Sie die Berechtigung zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen hatten, kann ich Ihre Frage nicht konkret beantworten.

Allgemein gilt folgendes:

Ab 01.02.1947 konnten in der ehemaligen DDR freiwillige Beiträge nach folgenden Vorschriften gezahlt werden:

- vom 01.02.1947 bis 31.12.1991 nach der Verordnung vom 28.01.1947,

- vom 01.07.1968 bis 31.12.1991 nach der Vorordnung vom 15.03.1968,

- ab 01.07.1990 nach § 21 SVG (Zahlung wie in den alten Bundesländern).

Die nach diesen Vorschriften gezahlten Beiträge erhalten Entgeltpunkte (Ost).

In der Zeit ab 01.01.1992 konnten auch im Beitrittsgebiet freiwillige Beiträge grundsätzlich nur noch nach den allgemeinen Vorschriften des SGB 6 (§§ 7, 161) auf der Grundlage der in den alten Bundesländern geltenden Rechengrößen gezahlt werden. Diese Beiträge erhalten keine Entgeltpunkte (Ost), sondern Entgeltpunkte (West).

Eine Ausnahme gilt für die freiwilligen Beiträge, die in der Zeit bis zum 31.03.1999 nach § 279b SGB 6 a.F. zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden konnten. Diese Beiträge wurden als Mindestbeiträge auf der Grundlage der Bezugsgröße (Ost) gezahlt und erhalten daher Entgeltpunkte (Ost).

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026