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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge Rentenversicherung bei Erwerbsminderungsrente sinvoll ?

von Hans08.10.2018 | 13:05
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Hallo, habe grade etwas gelesen bei Test (siehe link unten) dass freiwil­lige Beiträge für Erwerbs­minderungs­rentner in der Regel „nicht renten­steigernd“ seien. bis 49 Jahre Alt habe eine volle Erwerbsminderungsrente Rente bekommen, die Brutto Rente liegt bei 1200,-Euro. Nun wurde ich gerne freiwillige Beiträge in der Rentenversicherung leisten bis ich 67 Jahre alt bin z.b. 18 Jahre 90,- Euro in Monat, um halt im späteren alter 67 eine etwas höre Rente zu bekommen. Funktioniert dies, bekomme ich später eine höre Rente dadurch? Bzw. Wie kann man sich das ausrechen, ab welchen Betrag sich eine Erhöhung bei der Rente ergibt, wen man eine Erwerbsminderungsrente bekommt? Habe grade aber gelesen bei Test dass freiwil­lige Beiträge für Erwerbs­minderungs­rentner in der Regel „nicht renten­steigernd“ seien. Hier der Link. https://www.test.de/FAQ-Freiwillige-Rentenbeitraege-Wann-sich-di…

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans, bei den Erwerbsminderungsrenten wird für die Berechnung eine sogenannte Zurechnungszeit (Hochrechnung) mit einbezogen. Je nach Beginn der Rente bis zum 60./ 62. Lebensjahr und aktuell bis zum 62.Lebensjahr und 3 Monate. Basis für diese Hochrechnung ist der Durchschnitt Ihrer vor Eintritt der Erwerbsminderung erworbenen Zeiten. In der Regel ist dieser Wert höher als der, welcher aus der Zahlung von freiwilligen Mindestbeiträgen entsteht (monatlicher Beitrag von 83,70 Euro entspricht einem monatlichen Einkommen von 450 Euro). Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen wirkt sich somit nur bei der Folgerente steigernd aus, wenn Sie Ihren eigenen Durchschnittswert übersteigen oder nach der Zurechnungszeit liegen. Der Wert bis zum eigenen Durchschnitt „verpufft“ und nur der übersteigende Teil bringt die Erhöhung! Sie können sich gerne nochmals darüber beraten lassen. Ich rate Ihnen dazu eventuell vor Zahlung nach Alternativen zu suchen.

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6 Antworten

Hansam 08.10.2018 | 14:55
OHH... beispiel 2018 Wenn ich 527 in Monat bezahlen wurde ergebe sich keine Erhöhung für mich. Ich müsste mehr als 527 Euro im Monat in diesem Jahr bezahlen um überhaut eine Rentensteigerung nach der Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Wie ich auf die 527 komme, ein Entgeltpunkt pro Jahr im Jahr 2018 ergibt ungefähr 34000,- Jahresbrutto im Jahr, verdienst Monatlich Brutto 2833,33 somit 527,- Rentenbeitrag im Monat um ein Entgeltpunkt zu bekommen. Da man als Erwerbsminderungsrente ca 1 Punkt im Jahr bekommt müsste die Annahme richtig sein, das ich mehr als 527 einzahlen musste. Habe ich das Richtig verstanden ? Ehrlich wer mach das den wen das so ist ?
Hans im Glückam 08.10.2018 | 19:49
Es lohnt sich erst dann wieder, wenn Deine EMR gestrichen wird und du wieder arbeiten gehst. Die EP die du als Zurechnungszeit bekommen hast, kannst du nicht auf die Schnelle mit Eigengelt einzahlen. Leg dir die 90 Euro auf die " hohe Kante".
W*lfgangam 08.10.2018 | 19:51
Zitat von Hans anzeigenausblenden
Hallo Hans, grundsätzlich schon richtig. Ihren persönlichen EP-Durchschnittswert, der für die Zurechnungszeit (ZZ) berücksichtigt worden ist, ersehen Sie aus der Anlage "EP für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" genau an der Stelle, wo die ZZ bewertet wird (sofern der Rentenbescheid vor 2018 gefasst worden ist, wo die Berechnungsdetails noch enthalten sind) ...genau diesen Wert müssten Sie mit freiwilligen Beiträge 'überzahlen', damit die spätere Altersrente hinten raus ein 'Schwupps' nach oben erhält - nicht wirklich lohnend ;-) Und als steuerlich begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen taugt das wohl auch eher nichts, um das finanziell noch in die Waagschale der Amortisation zu werfen ... Gruß w.
Hansam 09.10.2018 | 14:39
@senf-dazu 32 Jahre habe ich schon, mir fehlen leider nur noch 13 Jahre.
Hansam 09.10.2018 | 13:58
DANKE @W*lfgang so wird mir einiges Klar .-) das einzige was interessant ist das man den Mindestbeitrag in der Rentenkasse bezahlt um später die 45 Jahre zu erreichen, wegen der Abschlags-freie Rente. DANKE an allen für die INFOS
senf-dazuam 09.10.2018 | 14:15
Hallo Hans! Um die Wartezeit von 45 Jahren zu erreichen, mag das gehen (wenn schon mindestens 18 Jahre an Pflichtbeiträgen vorhanden sind). Aber eine abschlagsfreie Rente werden Sie wohl nur erhalten können, wenn zwischen der EM- und der Altersrente einige Jahre Pause sind. Bei einer anschließenden Rente bleibt der Zugangsfaktor (mithin der Abschlag) für die betreffenden Entgeltpunkte erhalten.
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