Hallo,
Eine kurze Vorgeschichte
Ich müsste vom Amt (Arbeitsamt) aus ein Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen, das verfahren läuft nun mittlerweile vor Gericht und ich warte auf den letzen Gutachtertermin, mein Rechtsanwalt sagt das dauert noch 2 bis 3 Monate. Reha war ich, die bestätigen meine Erkrankung, nur der Arzt von der Rentenkasse sieht das anders.
Nun zum Problem, ich bekomme noch bis zum 17.10.2018 Arbeitslosengeld, Hartz IV bekomme ich nicht, bin aber weiter arbeitssuchende gemeldet beim Arbeitsamt.
Durch meine Erkrankungen nimmt mich aber kein Arbeitgeber.
Da ich nun ab dem 18.10.2018 keine Beiträge in der Rentenkassen eingezahlt werden, möchte ich freiwillige Beiträge in der Rentenversicherung zahlen, um den Anspruch auf Reha und andere Sozialleistungen von der Rentenkasse zu erhalten.
Frage:
Ist das möglich freiwillige Beiträge in der Rentenversicherung zu zahlen wegen den Sozialleistungen und bei wen müsste ich mich da melden?
Müsste ich schon für den Monat Oktober Beiträge bezahlen oder erst ab den 1 November?
Wen ich den Prozess gewinne, bekomme ich die Beiträge zurück ?
gruss
Klaus