Hallo Gynna Erneis,
eine Regelaltersrente kann man frühestens nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten, wenn die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten mit Beiträgen erfüllt ist.
Sie sollten zunächst feststellen lassen, wieviele Monate Ihnen an der Wartezeit von 60 Monaten mit Beiträgen fehlen.
Dabei ist zu beachten, dass auch die Erziehung eines Kindes, welches vor dem 01.01.1992 geboren ist, mit 12 Monaten Beitragszeit berücksichtigt wird. Die Pflege eines Angehörigen führt ebenfalls zur Pflichtbeitragszahlung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ihr Rentenversicherungskonto sollte zunächst vollständig geklärt sein, damit die Summe der bisher vorliegenden Beitragszeiten ermittelt werden kann. Erst dann kann die Entscheidung getroffen werden, ob und welche Anzahl an freiwilligen Beiträgen notwendig ist, um die allgemeine Wartezeit zu erfüllen.
Sollten bereits mehr Beitragszeiten vorliegen, so kann geprüft werden, ob Sie evtl. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen können. In diesem Fall wäre sogar der Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen möglich.