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Experten-Antwort

freiwillige Beiträge, sinnvoll ?

von Gynna Emeis06.10.2010 | 18:49
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3 Antworten

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Bis August habe ich einen Angehörigen gepflegt und war damit über die Pflegekasse, in geringem Maße, rentenversichert. Ich bin Hausfrau, keinen festen Job. Ist es sinnvoll, nun freiwillige Beiträge zu zahlen, damit ich meine zukünftige Altersrente dadurch aufstocke ? Zum Beispiel mit 100 Euro im Monat ? Oder würde das nur Cent-Beträge ausmachen ? Was passiert,wenn ich nun keine weiteren Beiträge zahle ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gynna Erneis,

eine Regelaltersrente kann man frühestens nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten, wenn die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten mit Beiträgen erfüllt ist.

Sie sollten zunächst feststellen lassen, wieviele Monate Ihnen an der Wartezeit von 60 Monaten mit Beiträgen fehlen.

Dabei ist zu beachten, dass auch die Erziehung eines Kindes, welches vor dem 01.01.1992 geboren ist, mit 12 Monaten Beitragszeit berücksichtigt wird. Die Pflege eines Angehörigen führt ebenfalls zur Pflichtbeitragszahlung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ihr Rentenversicherungskonto sollte zunächst vollständig geklärt sein, damit die Summe der bisher vorliegenden Beitragszeiten ermittelt werden kann. Erst dann kann die Entscheidung getroffen werden, ob und welche Anzahl an freiwilligen Beiträgen notwendig ist, um die allgemeine Wartezeit zu erfüllen.

Sollten bereits mehr Beitragszeiten vorliegen, so kann geprüft werden, ob Sie evtl. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen können. In diesem Fall wäre sogar der Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen möglich.

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2 Antworten

oder soam 06.10.2010 | 20:32
Leider sind Ihre Angaben sehr dürftig - wichtig wäre vor allem, wie alt Sie sind und welche rentenrechtlichen Zeiten (Wartezeitmonate) Sie bereits haben! Grundsatz: zur Steigerung der Rente sind freiwillige Beiträge wenig hilfreich - 100 EUR im Monat entsprechen einem fiktiven Einkommen von 502,51 EUR/Monat oder rd. 6030 EUR/Jahr. D.h. 1 Jahr lang 100 EUR/Monat einzahlen bringt (max.) eine brutto Rentensteigergung von 5 EUR bei 1200 EUR Aufwand. Sie müssen die Rente also mehr als 20 Jahre beziehen, um wenigstens die Einzahlung wieder zu haben (ohne Zinsen gerechnet!). Wenn Sie mit der freiwilligen Vers. jedoch einen vorzeitigen Rentenbeginn erreichen können, dann ist die Sache anders - z.B. Sie füllen auf 35 Jahre auf etc. und kommen damit u.U. 24 oder mehr Monate früher an die Rente!
-_-am 07.10.2010 | 04:56
Nein. Zunächst passiert nichts. Sie verlieren aber längerfristig den Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung. Wenn es Ihnen gelingt, einen Minijob auszuüben, können Sie auf vollwertige Pflichtbeiträge aufstocken. Bei 400,- EUR mtl. zahlen Sie dann nur 19,60 EUR Eigenanteil (4,9%) und erhalten den Versicherungsschutz aufrecht. Bei einem Minijob im Privathaushalt ist der Aufstockungsbeitrag höher (14,9%). http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR… http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCenter/2__Form…
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