Freiwillige Beiträge sinnvoll?

von
Helmut

Sehr geehrte Experten,

meine derzeitige Situation schaut wie folgt aus:
ich komme nun auf 534 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ab Februar 2021 beziehe ich keine Einkünfte mehr und bin auch somit nicht mehr pflichtversichert und auch nicht arbeitssuchend gemeldet.
Sehe ich es richtig, dass es absolut Sinn machen würde sechs Monate freiwillige Beiträge zu zahlen um auf 540 Monate (45 Jahre) zu kommen?

Vielen Dank im Voraus.

von
Schade

Wahrscheinlich sinnvoll weil es dann möglich ist mit 63+ abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Sollte aber dennoch durchgerechnet werden, Sie könnten ja auch ohne diese Beiträge schon ab 63 mit Abschlag in Rente gehen.

von
Helmut

Danke.....

Mit 534 Monaten könnte ich mit 66 Jahren und 2 Monate in Rente gehen, abschlagsfrei. Wenn ich auf 45 Jahre komme, dann mit 64 Jahren und 2 Monate, abschlagsfrei.
Mein Plan ist, mit 64 und 2 Monate in Rente zu gehen:

bei 534 Monaten = 7,2 % Abschlag
bei 540 Monaten = 0 % Abschlag

Also könnte ich mit 6 Monaten freiwilligen Beitrag den Abschlag von 7,2 % vermeiden. (??).

von
Peter

Ich meine, freiweillige Beitragszeiten zählen nicht zu den anrechenbaren Zeiten für die Rente mit 45 Versicherungsjahren, oder?

von
Helmut

....doch, die werden mit angerechnet.

von
Peter

Sorry, zählen doch: "Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind."

von
Schade

...oder halt mit 63 bei 11,4% Abschlag....hängt auch davon ab wielange Sie leben wollen....
Grins

von
Helmut

"wollen" ist gut :-)

11,4 % wäre mir zuviel, mit 7,2 % Abschlag ginge ja noch.

7,2 % wäre dann ca. 150 € Abschlag. Sechs Monate freiwilligen
Mindesbeitrag wären 500 €. Also....nach vier Monaten hätte sich der freiwille Beitrag gerechnet.

Die Rechnung könnte aufgehen.....:-)

von
Helmut

Zur Erklärung füge ich gerne noch an, das mein Halbwissen nur auf Internet-Recherche beruht und ich hier im "Expertenforum" gehofft habe eine Bestätigung zu erhalten, ob meine Gedankengänge so richtig sind und ich da keinen Denkfehler drin habe.

Natürlich ist es mir bewusst, das eine Spekulation über den Zeitpunkt des Lebensende nicht zielführend ist.

Sechs Monate freiwillige Beiträge, ich komm auf 45 Beitragsjahre und habe mit 64 Jahren und 2 Monate keinen Abschlag.
Wenn ich die 64/2 nicht erreiche, ist mir eh alles egal, die Rente wird mir ja nicht in den Himmel/Hölle überwiesen :-)
Und...meine Erben erben ebend 500 € weniger, damit müssen die dann klarkommen :-)

Experten-Antwort

Hallo Helmut,

ein entscheidendes Kriterium für Ihre Entscheidung ist die Antwort auf die Frage, wie die Zeit bis zum angestrebten Rentenbeginn mit 64 Jahren und 2 Monaten finanziell überbrückt werden kann. Die mit 63 Jahren mögliche gekürzte Rentenzahlung würde bis zu dem Zeitpunkt bereits 14 Mal zur Auszahlung kommen können. Auch das Thema Krankenversicherung kann ein wichtiger Faktor sein. Weiterhin ist der Familienstand von Bedeutung. Nutzen Sie gern die Möglichkeit zu einem Beratungsgespräch.

von
Helmut

Vielen Dank an das Expertenteam,

bis 64/2 habe ich noch ca. 32 Monate, die kann ich locker überbrücken incl. Krankenkassenbeitrag. Auch sechs Monate freiwilliger Mindestbeitrag kann ich stemmen. Alles wurde 783 mal von mir durchgerechnet :-)

Da Sie mich auf keinen Denkfehler hingewiesen haben, gehe ich davon aus, dass es für mich durchaus Sinn macht die 534 Monate auf 540 Monate "voll" zumachen und mit 64/2 keinen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Ob ich die 64/2 erreiche, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ja...habe ich keinen Abschlag...wenn nein...ist es ja eh egal und die Rentenkasse wurde noch um 500 € gefüllt.

Der Familienstand ist übrings "alleinstehend". Also, ich muss mich nur um mich kümmern :-)

Also denke ich weiterhin, sechs Monate einzahlen um auf 540 Monate zu kommen macht Sinn.

von
Siehe hier

Zitiert von: Helmut
"wollen" ist gut :-)

11,4 % wäre mir zuviel, mit 7,2 % Abschlag ginge ja noch.

7,2 % wäre dann ca. 150 € Abschlag. Sechs Monate freiwilligen
Mindesbeitrag wären 500 €. Also....nach vier Monaten hätte sich der freiwille Beitrag gerechnet.

Die Rechnung könnte aufgehen.....:-)

Sie können auch mit einem sozialversicherungspflichtigen Minijob die fehlenden sechs Monate erreichen.

Und m.W. muss ansonsten der freiwillige Beitrag nicht 500,00 EUR sein, sondern kann zwischen 83,70 Euro und höchstens 1.320,60 EUR liegen.
Allerdings müssen Sie ja nicht nur die 540 Monate voll haben, sondern dann auch das entsprechende Alter 63 + x Monate, je nach Jahrgang. Nutzen Sie doch mal den Rentenbeginnrechner rechts.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, einen Abschlag bei vorgezogener Altersrente für 'Langjährig Versicherte' auszugleichen. Faustregel ist hier ca. 25.000,00 EUR für 100,00 EUR Abschlag.
Insofern passt irgendetwas bei Ihren Berechnungen nicht...

von
Helmut

Mit 500 € waren sechs Monate x 83,70 € gemeint. Die 2,20 € habe ich unter den Tisch fallen lassen :-)

Wie ja schon geschrieben:

mit mehr als 35 Jahren Pflichtversicherungsbeiträge 66/2
mit 45 Jahren....64/2.

Also habe ich mit 64/2 auch das erforderliche Alter erreicht für eine abschlagsfreie Rente nach 540 Beitragsmonaten.

Ich bin übrigens Baujahr 1959.

von
Alois

Zitiert von: Helmut
Vielen Dank an das Expertenteam,

bis 64/2 habe ich noch ca. 32 Monate, die kann ich locker überbrücken incl. Krankenkassenbeitrag. Auch sechs Monate freiwilliger Mindestbeitrag kann ich stemmen. Alles wurde 783 mal von mir durchgerechnet :-)

Da Sie mich auf keinen Denkfehler hingewiesen haben, gehe ich davon aus, dass es für mich durchaus Sinn macht die 534 Monate auf 540 Monate "voll" zumachen und mit 64/2 keinen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Ob ich die 64/2 erreiche, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ja...habe ich keinen Abschlag...wenn nein...ist es ja eh egal und die Rentenkasse wurde noch um 500 € gefüllt.

Der Familienstand ist übrings "alleinstehend". Also, ich muss mich nur um mich kümmern :-)

Also denke ich weiterhin, sechs Monate einzahlen um auf 540 Monate zu kommen macht Sinn.

Bedenken Sie auch, je später der Rentenbeginn, umso höher ist u. U. die Steuerlast

von
Helmut

Mein Halbwissen, Dank der Internet-Rechersche und den informativen Seiten der Deutschen Rentenversicherung, grosses Lob dafür, scheint mein Halbwissen gar nicht so klein/schlecht zu sein.
:-)

von
Helmut

Ein guter Hinweis, Alois, mit der Steuer.

Daher ja mein Bestreben, keinen Abschlag in Kauf zu nehmen,
der eingesparte Abschlag geht dann zum Teil ans Finanzamt.

Alle halten die Hand auf...das zieht sich durch das ganze Leben und auch Rentner sind davor nicht geschützt :-)

von
Siehe hier

Zitiert von: Helmut
Ein guter Hinweis, Alois, mit der Steuer.

Daher ja mein Bestreben, keinen Abschlag in Kauf zu nehmen,
der eingesparte Abschlag geht dann zum Teil ans Finanzamt.

Alle halten die Hand auf...das zieht sich durch das ganze Leben und auch Rentner sind davor nicht geschützt :-)

Hmmm... Wenn Sie noch vor dem 31.03.2021 bei Ihrer zuständigen DRV anfragen/beantragen, eine Abschlagsleistung zu zahlen für einen Rentenbeginn ab 06/2022 (angenommener Geburtsmonat Mai), dann können Sie noch rückwirkend für 2020 steuerlich geltend einen Betrag an die DRV zahlen zum Ausgleich dieses Abschlages und der Fiskus beteiligt sich.

Sie könnten sich dann arbeitsuchend melden, sofern Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt hatten. Und hätten beitragspflichtige Einkünfte, die Ihre Rente noch weiter erhöhen.
Sie könnten dann mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen (denn den Abschlag haben Sie ja ausgeglichen). Sie wären außerdem krankenversichert und können diese Einsparung anders verplanen.

Sie könnten den Restbetrag, der nach Ihrer Ausgleichszahlung noch verbleibt, dann für spätere Steuerzahlungen verwenden, oder irgendwie anders, denn Sie erhalten dann ja 14 Monate lang bereits Rente und müssen diese Zeit nicht mehr anders überbrücken.

Sie sollten vielleicht die Anzahl Ihrer Berechnungen doch besser noch auf 784 erhöhen ;-)

von
Helmut

Danke, das sind natürlich interessante Gedankengänge und auch eine interessante Möglichkeit.
Was für mich allerdings niemals in Frage kam, mich arbeitssuchend zu melden.
Mit jenseits der 61 Jahre da Bewerbungstrainings machen, sinnlose Bewerbungen zu schreiben? Bemühungen für nichts. Wer nimmt einen noch, mit über 61? Ich würde mich dem allem verweigern, ich hätte mehr Sperrzeiten als Monate mit Unterstüzung der Arbeitsagentur.
Die versuchen ja sogar 64jährige noch zu vermitteln.
Von einer Mitarbeiterin dort habe ich mal gehört, da wird eine
Rennliste geführt, wer die meisten Sperrzeiten verhängt...ist Mitarbeiter des Monats. :-)
So tief möchte ich nicht sinken....da fehlen mir die Nerven für!

Da müsste die Arbeitsagentur mal anders mit den Beitragszahlern umgehen, die brav über 40jahre für nichts eingezahlt haben.
Wunschdenken.

Also, die Agentur für Arbeit ist bei mir raus. Niemals.

von
Siehe hier

Auch ohne sich Arbeitslos zu melden könnte die Ausgleichszahlung aber interessant sein...

Und diese Auskunft über die Höhe zu beantragen ist nicht verpflichtend es dann auch tatsächlich zu bezahlen.

Ein entsprechendes Formular finden Sie hier

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html

von
Helmut

Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten und Meinungen.

Ich fasse dann einfach mal zusammen:

ich mache also nichts falsch die 534 Monate durch freiwillige
Beiträge auf 540 Monate (45 Jahre)zu bringen.

502,20 €(6 x 83,70 €) und keinen Abschlag mit 64/2.

Ob ich 64/2 erlebe, steht in den Sternen, die Agentur für Arbeit ist für mich kein Thema.

Aber ich könnte mich mal bei dem Expertenteam bewerben, ich bin doch tiefer in dem Thema drin, als ich dachte. :-)

Ein Antrag auf freiwillige Zahlung wurde vor über 2 Wochen gestellt, es dauert halt.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?