Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge Türkei

von Westfale27.04.2016 | 09:06
1428 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Ich hätte mal eine Frage: Eine Türkin hat in Deutschland 2 Kinder geboren, hat diese Kinder in den ersten Jahren in Deutschland erzogen und ist dann mit den Kindern in die Türkei zurück. Sie hat in Deutschland nicht gearbeitet. Kann diese Frau aus der Türkei 12 freiwillige Beiträge zahlen, um die Voraussetzungen für die „Mütterrente“ zu erfüllen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Westfale,

eine türkische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Türkei ist grundsätzlich nicht berechtigt, freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zu zahlen, es sei denn, eine bereits vor dem 01.04.1987 begonnene freiwillige Versicherung würde fortgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Abschnitt „Freiwilliges Mitglied sein“ in der bereits erwähnten Broschüre hinweisen.

Sofern neben den deutschen auch Versicherungszeiten in der Türkei zurückgelegt werden oder wurden, ist im Leistungsfall eine Zusammenrechnung mit den deutschen Versicherungszeiten über das Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen möglich, um gegebenenfalls die Voraussetzungen für einen Anspruch auf deutsche Rente zu erfüllen.

Die sogenannte „Mütterrente“ meint dabei lediglich die Aufstockung von Zahlbeträgen, die in der Rentenhöhe enthalten sind und auf der Erziehung von Kindern basieren. Sie ist kein separater Rentenanspruch.

Bei Fragen rund um das Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen helfen Ihnen gerne die Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung weiter (z. B. die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in Bayreuth).

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

fgdfgfdam 27.04.2016 | 13:48
Um eine Rente aus Deutschland zu erhalten, müssen mindestens 60 Monate an Beitragszeiten vorhanden sein. Wenn zwei Kinder jeweils vor dem 01.01.1992 geboren sind, erhält der überwiegend erziehende für jedes Kind 24 Monate an Beiträgen. Die restlichen (zwölf) Monate können mit Hilfe von freiwilligen Beiträge eingezahlt werden. Der Mindesbeitrag ist hier für ausreichend. Im Rahmen der Türkei empfehle ich beiliegende Broschüre - insbesondere zur freiwlligen Rentenversicherung ab Seite 7 auf deutsch http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… auf türkisch http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Luisam 27.04.2016 | 15:33
Hallo Westfale, lt. der mir vorliegenden Auskunft der DRV Nordbayern sind türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Türkei NICHT berechtigt, freiwillige Beiträge zu zahlen!
Schadeam 27.04.2016 | 16:37
Alternativ könnte die Dame auch Beiträge in TR entrichten, die dann übers Abkommen (weil die Zeiten addiert werden) ausreichen würden. Ggfl. soll die Türkin ine Auskunft schriftlich bei der DRV beantragen.......
Garstigam 27.04.2016 | 19:57
Ist das das Land, aus dem der Kümmel kommt?
Westfaleam 29.04.2016 | 10:41
Vielen Dank für die Antworten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026