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Freiwillige Beiträge und dazu Anstellung

von West09.10.2009 | 13:48
1032 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie ist es, wenn man als Physiotherapeut selbständig ist und da freiwillige Beiträge zur KV,PV und RV zahlt und dann zusätzlich woanders einmal die Woche mit Gehalt in der Gleitzone angestellt wird. Ist dann bei der Anstellung auch RV zu zahlen? Wissen Sie evtl. auch wie das mit der AV ist?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine selbständige Tätigkeit und ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber sind getrennt voneinander zu betrachten.

Gehen Sie einem Beschäftigungsverhältnis nach (d.h. angestellt bei einem Arbeitgeber) und erzielen Sie ein Entgelt in der Gleitzone, so liegt bei Ihnen Versicherungspflicht in der Rentenversicherung vor.

Falls Sie als Selbständiger bisher freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, sind diese Beiträge ab dem Vorliegen von Versicherungspflicht zu erstatten, da dann eine freiwillige Beitragszahlung nicht mehr zulässig ist.

Bei Fragen zur Arbeitslosenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Evtl. kommt bei einem Physiotheurapeuten, der keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, eine Versicherungspflicht als selbständiger Lehrer bzw. als Pflegeperson in Frage.

Nachdem West jedoch angegeben hat, dass er als Selbständiger freiwillige Beiträge zahlt, war für uns deshalb dieser Sachverhalt bereits geklärt.

3 Antworten

Kranzam 09.10.2009 | 13:51
Dieser Verdienst ist Brutto für Netto auszuzahlen! Wenn ein Arbeitgeber zwei Firmen hat und die Angestelle für beide Firmen arbeitet - die eine auf 400€ basis. Dann ist nur auf der Stelle mit Lohnsteuerkarte abgaben fällig. Beide haben was davon . Das ist eine Lücke im Gesetz!
westam 09.10.2009 | 14:21
Vielen vielen Dank!
...am 09.10.2009 | 15:24
Nur dass eine Selbständigkeit als Physiotherapeut sehr wahrscheinlich zur Rentenversicherungspflicht führt!!! (Wenn mehr als 400Euro verdient werdenund kein Angestellter beschäftigt wird...)
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