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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge und Minijob

von Erika29.11.2019 | 15:47
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Hallo, was passiert wenn ich im voraus für 12 Monate freiwillige Beiträge zur RV bezahlt habe und ich jetzt aber eine Arbeitsstelle habe.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erika,

zur Diskussion ob und wieso freiwillige Beiträge im "voraus" gezahlt werden und ob das sinnvoll ist, möchte ich mich nicht weiter äußern. Eigentlich sollte eine freiwillige Versicherung nicht zu weit in die Zukunft gestaltet werden.

Ansonsten stellt sich in der Tat die Frage wie man den Job gestaltet (da bietet ein Minijob ja Gestaltungsspielraum).

Grds. ist ein neu begonnener Minijob rentenpflichtig. Damit sind freiwillige Beiträge nebenher nicht möglich. Diese müssten als Folge erstattet werden. Vorteil sind aber Rentenpflichtbeiträge aus einem Beschäftigungsverhältnis (zwar auf kleinem Niveau, aber Pflichtbeiträge)

Alternativ kann man sich im Minijob von der Rentenpflicht befreien lassen. Dann können die freiwilligen Beiträge nebenher stehen bleiben. Sind dann allerdings keine Pflichtbeiträge, sondern freiwillige Beiträge und eine Rückkehr zur Rentenpflicht ist für diesen Minijob nicht mehr möglich.

Vielleicht könnte ein persönliches Beratung helfen und die Unterschiede/Vorteile/Nachteile zw. freiwilligen Beiträgen und Pflichtbeiträgen aufzeigen.

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6 Antworten

Siehe hieram 29.11.2019 | 16:12
Sie könnten, bzw. sollten, auf die Versicherungspflicht zur Rentenversicherung verzichten. Dann bleiben Ihnen Ihre freiwilligen Beiträge erhalten (die höher sind als max. 16,20 EUR aus Minijob?). Als rentenversicherungspflichtig dürfen Sie keine freiwilligen Beiträge für den gleichen Zeitraum bezahlen. Wenn die Rentenversicherung feststellt, dass freiwillige Beiträge zu Unrecht bezahlt wurden, erhalten Sie diese zurück. Es kommt aber auch darauf an, ob Sie noch andere Einkünfte haben und welche, für eine bessere sind Ihre Angaben also etwas "dürftig". Sie sollten also eine Arbeitsaufnahme auf jeden Fall mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abklären.
Frageam 29.11.2019 | 16:17
Wie zahlt man denn im Voraus für 12 Monate freiwillige Beiträge?
Frageam 29.11.2019 | 17:44
Das ist doch keine Zahlung im Voraus!
Erikaam 29.11.2019 | 17:22
für das laufende Kalenderjahr oder rückwirkend bis 31.3.
Erikaam 29.11.2019 | 20:07
Wenn ich Anfrang Januar 12 Beiträge auf einen Schlag bezahle, das ist eine Vorauszahlung...
Frageam 30.11.2019 | 06:25
Ich kann Anfang Januar aber nur freiwillige Beiträge für das zurückliegende Jahr und nicht für das kommende Jahr zahlen. Irgendwie verstehen Sie den Begriff „Vorauszahlung“ nicht oder Ihnen ist nicht klar, dass man im Voraus keine freiwilligen Beiträge zahlen kann.
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