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Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge und/oder Anrechnungszeit 16. 17. Lebensjahr bei Schulbesuch

von Irene09.02.2019 | 19:24
97 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen. Meine Daten: Geboren 10/1982 Allgemeinbildender Schulbesuch bis Ende der 10. Klasse bis 07/1999 Beginn einer beruflichen Ausbildung/Lehre mit Zahlung von Beiträgen ab 09/1999 Ich verstehe leider die Regelungen bzgl 16. und 17. bzw. ab 17 Lebensjahr nicht genau wenn ich die Gesetze lese. Dort heisst es, um Nachzahlungen zu machen, muss dies bis zum 45. Lebensjahr geschehen. Habe ich mit meinen Geburtsjahrgang und den angegeben Daten, die Möglichkeit, freiwillige Beiträge für die Schulzeit nachzuzahlen? Was muss ich bis zum 45. Geburtstag beantragen, um hier nichts zu versäumen bzw geltend zu machen für die Schulzeit? Muss bzgl. Anrechnungszeit etwas beachtet werden? Falls ich freiwillige Beiträge für die Schulzeit einbezahlen kann, wie hoch dürfen diese sein? Für eine Antwort bedanke ich mich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Irene,

der Antwort von KSC kann zugestimmt werden.

Eine Zahlung von freiwilligen Beiträge für die Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr kann durchaus einen Vorteil bringen.

Damit Sie eine Entscheidung treffen können, ist es sinnvoll, eine Beratungsstelle der DRV aufzusuchen und ein persönliches Gespräch zu führen.

Eine Rentenauskunft können Sie telefonisch bei der DRV anfordern. Wenn Sie eine Hochrechnung möchten, wäre jedoch eine persönliche Beratung sinnvoller.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 09.02.2019 | 19:34
sorry Zahlendreher 83,70 nicht 87,30
KSCam 09.02.2019 | 19:32
Sie werden im Oktober 2027, also in 8,5 Jahren 45 Jahre alt. Spätestens bis dort müssen Sie sich entschieden haben ob Sie für das Jahr zwischen 16 und 17 Beiträge zahlen wollen und das gegebenenfalls beantragen. Derzeit ist der Mindestbeitrag bei 87,30 € und der Höchstbeitrag liegt bei ca 1250 € monatlich. Sie haben also noch alle Zeit der Welt sich das genau zu überlegen.
Ireneam 09.02.2019 | 19:43
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da ich wahrscheinlich kurz vor dem Antrag einer EM Rente bin: Kann ich mich direkt bei der Dt RV ausrechnen lassen, wie die EM bei dem Mindest- oder Höchstbeitrag ausfallen würde? Kann ich die Daten per Brief schicken oder muss ich hier eine Beratungsstelle der DT RV aufsuchen?
chiam 09.02.2019 | 21:17
In diesem Fall wäre wahrscheinlich die Nachzahlung (nur) für zehn Monate möglich, weil die letzte Zeit des 17. Lebensjahrs keine schulische Ausbildung mehr vorlag.
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