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Freiwillige Beiträge Werkstatt f beh. Menschen

von Anton10.12.2013 | 17:52
1151 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Forumsteilnehmer, macht es Sinn, für einen jungen Menschen (26J.) friewillige Beiträge zu entrichten, wenn sicher ist, dass dieser in einigen Mon. in eine WfbM aufgenommen wird? Zur Zeit ist die Person arbeitslos, bekommt aber keine Leistungen mehr. Vorher wurde eine 3-jährige Ausbildung absolviert, danach 1 J. Arbeitslosengeld bezogen. Die Frage nach freiw. Beiträgen deshalb, weil angeblich nach 20 J. Beiträgen eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen werden kann, wenn die Behinderung ab Geburt bestanden hat. Wäre es sinnvoll, hohe Beiträge zu zahlen? Danke für Antworten.

2 Antworten

=//=am 11.12.2013 | 09:55
Vorausgesetzt, es liegt tatsächlich vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (5 Jahre) eine Erwerbsminderung vor und es erfolgt eine Aufnahme in die WfB, macht die Entrichtung freiwilliger Beiträge tatsächlich Sinn, denn die Wartezeit von 20 Jahren (240 Monaten) kann mit diesen Beiträgen früher erfüllt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, für nicht anrechenbare Schulzeiten vom 16. bis zum 17. Lebensjahr freiwillige Beiträge nachzuentrichten (§ 207 SGB VI), was übrigens viele Versicherte machen. Der Antrag auf Nachzahlung kann bis zum vollendeten 45. Lebensjahr gestellt werden. Dem RV-Träger müßte dann die Schulausbildung gemeldet und nachgewiesen werden. Ob Sie hohe Beiträge zahlen, liegt in Ihrem Ermessen. Höhere Beiträge erhöhen natürlich die Rente mehr als der Mindestbeitrag. Für 2013 müssen die freiwilligen Beiträge bis spätestens 31.03.2014 entrichtet werden. Die Beitragsnachzahlung nach § 207 SGB VI kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Wolf-Dieteram 11.12.2013 | 12:05
Da immerhin eine dreijährige Ausbildung absolviert wurde wäre auch zu klären, ab welchem Zeitpunkt die Erwerbsminderung angenommen wird - Ab Geburt ? - Zu einem Zeitpunkt nach dem Ende der Ausbildung ? Im zweiten Falle könnte bereits jetzt ein Rentenanspruch realisiert werden ( vorzeitige Wartezeiterfüllung ) Ein Beratungstermin in einer Beratungsstelle der DRV wäre sicherlich sinnvoll.
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