klar wird da nichts mit Kaufkraftverlust gesagt, allerdings sind die 5,20 EUR auch dynamische Werte, die jedes Jahr (zum 01.07.) angepasst werden. Dieses Jahr beispielsweise um 2,1 %. Ich meine die Inflation ist geringer ausgefallen.
Allerdings wird die Kaufkraftverlust in der jährlichen Renteninformation auch erwähnt; insofern darf man nicht einen auf überrascht machen.
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerpflichtige Einnahmen. Doch ob tatsächlich daraus auch Steuern zu zahlen sind, ist wieder eine ganz andere Geschichte, die nur - wirklich nur - vom Finanzamt geklärt werden kann.
- Im Übrigen, k ö n n t e n sie auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, wenn Sie Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung beim Bezug der Altersrente sind.
"Gut" ist natürlich relativ
In der Privaten werden Sie auch keine goldenen Töpfe mehr finden, in denen Sie einsteigen können. Diese Zeiten sind vorbei.
Es ist nur ein Angebot. Insbesondere lohnenswert, wenn Sie dadurch den Erwerbsminderungsschutz aufrecht erhalten können (allg. Wartezeit vor dem 01.01.1984 erfüllt UND seither ein lückenloser Versicherungsverlauf).