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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlung als Rechtsnachfolger

von Tim21.06.2011 | 09:22
1443 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe folgende Frage: Hat ein Rechtsnachfolger eines verstorbenen Versicherten die Möglichkeit freiwillige Beiträge zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit zu entrichten? Falls nein: Welche Vorschrift schließt dies aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach Eintritt des Todes dürfen freiwillige Beiträge für Zeiten vorher nicht gezahlt werden, wei die freiwillige Versicherung ein höchstpersönliches Recht ist, das mit dem Tode des Versicherten erlischt.

Witwen, Witwer, Lebenspartner und Waisen haben Anspruch auf die Erstattung der Beiträge, wenn wegen der nicht erfüllten Wartezeit kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

loeresam 21.06.2011 | 09:39
Eine freiwillige Beitragszahlung ist als Hinterbliebener nicht vorgesehen. Auch eine Nachzahlung von Beiträgen kommt nicht in Betracht. Das ergibt sich aus den Formulierungen der §§ 7, 209 SGB VI. Es kommt lediglich eine Beitragserstattung nach § 210 SGB VI in Frage!
Sozialröchler?am 21.06.2011 | 22:41
Gute Idee! Sie sollten dem Deutschen Bundestag vorschlagen, die gesetzlichen Bestimmungen so zu ändern, dass man als "Rechtsnachfolger" auch nach dem Tode noch möglichst hohe Lebensversicherungen abschließen können sollte! Vorstellungen haben manche Zeitgenossen ...
Patentanteam 23.06.2011 | 13:57
Hat ein Rechtsnachfolger eines verstorbenen Versicherten die Möglichkeit freiwillige Beiträge zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit zu entrichten?
Gute Idee! Sie sollten dem Deutschen Bundestag vorschlagen, die gesetzlichen Bestimmungen so zu ändern, dass man als "Rechtsnachfolger" auch nach dem Tode noch möglichst hohe Lebensversicherungen abschließen können sollte! Vorstellungen haben manche Zeitgenossen ...
Na komm, Röchler, nun übertreib mal aber nicht!
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