Den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente können Sie mit freiwilligen Beiträgen nicht erhalten. Als besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung müssen hier in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit PFLICHTbeiträgen belegt sein.
Welche Möglichkeiten und Vorteile die freiwillige Versicherung bietet, erfahren Sie in der Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile"
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/58304/publicationFile/31900/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf