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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlung für Erwerbsminderungsrentenanspruch

von Roman02.06.2012 | 13:33
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4 Antworten

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Guten Tag, seit dem 01.01.2012 arbeite ich im Ausland und habe keine Beitragszahlungen mehr in die staatliche Rente gezahlt. Ich bin Jahrgang 1959 und habe seit 1976 Beiträge gezahlt. Jetzt möchte ich mich freiwillig weiter versichern um die Ansprüche aus der staatlichen Rentenversicherung zu erhalten. Im Jahr 2003 hatte ich einen Monat keine Versicherungsbeiträge gezahlt, da ich arbeitslos war, dies aber nicht gemeldet hatte. Welchen Beitrag muss ich zahlen um die Ansprüche zu erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente können Sie mit freiwilligen Beiträgen nicht erhalten. Als besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung müssen hier in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit PFLICHTbeiträgen belegt sein.

Welche Möglichkeiten und Vorteile die freiwillige Versicherung bietet, erfahren Sie in der Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile"

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/58304/publicationFile/31900/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf

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3 Antworten

KSCam 02.06.2012 | 13:41
Bevor man sich hier Gedanken über den Nutzen freiwilliger Beiträge macht, sollten Sie mitteilen in welchem Land Sie arbeiten und welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Sollte Deutschland mit diesem Staat ein Abkommen haben, würden sich andere Lösungen ergeben........
Romanam 02.06.2012 | 14:12
Hallo, es handelt sich um Saudi- Arabien und es gibt kein Abkommen mit diesem Land. Ich bin deutscher Staatsbürger und habe meinen ersten Wohnsitz auch noch in Deutschland. Danke für die Anmerkung! Gruß
W*lfgangam 02.06.2012 | 14:34
Hallo Roman, freiwillige Beiträge können in Ihrer Situation nur dann sinnvoll sein, wenn Sie sich damit auf die 35 Versicherungsjahre für eine aktuell noch mögliche Altersrente für langjährig Versicherte oder wegen Schwerbehinderung 'hinarbeiten' wollen, da dafür 35 Versicherungsjahre erforderlich sind. Für den Erhalt des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente taugen die Beiträge nichts (Lücke in 2003, damit greift die 'alte' Ausnahmeregel für freiwillige Beiträge nicht), für die 45 Jahre für eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 auch nicht. Die Rendite liegt 'schön gerechnet' bei 5 %, real eher unter 3, so dass Sie Ihr eingezahltes Kapital zu normalen Lebzeiten über den erhöhten Rentenbezug eher nicht wieder sehen. Wie lange bleiben Sie in Saudi Arabien? Wenn Sie ab 01.01.2014 wieder in D (oder EU oder Abkommensland) eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen sollten, wäre diese zulässige max. 2-Jahres-Lücke im Hinblick auf die EM-Rente unkritisch. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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