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Zur Experten-Antwort springenHallo Hannah,
für die Berechnung einer späteren Altersrente werden immer alle vorhandenen, gearbeiteten, bezahlten Monate berücksichtigt und (mit-)berechnet.
Wenn es um die Berücksichtigung von Zeiten für die Erfüllung der Wartezeitvoraussetzungen geht, dann muss man unterscheiden.
Für die Wartezeiten 5 und 35 Jahre (Regelaltersrente bzw. Altersrente für langjährig Versicherte) werden freiwillige Beitragsmonate mitgerechnet.
Für die Wartezeit von 45 Jahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) zählen freiwillige Beitragsmonate nur mit, wenn 18 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten vorhanden sind. Hier sind weitere Besonderheiten denkbar, wenn in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn neben den freiwilligen Beiträgen auch noch eine Arbeitslosmeldung (ohne Leistungsbezug) vorliegt
Ich denke, dass wir der anfragenden Dame im Rahmen dessen, was dieses Forum leisten kann, gut helfen konnten.
Hallo Hannah,
das "ja" von Kaiser lässt sich bestätigen.
Es bleibt aber weiterhin die differenzierte Betrachtung, ob die freiwilligen Beiträge "nur" zur Rentensteigerung oder ggf. auch für die Wartezeit (evtl. 45 Jahre möglich und erreichbar?) bedeutsam sein sollen.
Im übrigen könnte ein weiteren Gesichtspunkt spannend sein. Nämlich die Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes nach § 241/2 SGB VI. Also EM-Schutz durch lückenlose Belegung mit Rentenzeiten, wenn vor 1984 bereits 5 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Um dies genauer zu beleuchten ist ihr persönlicher Versicherungsverlauf von Bedeutung. Dafür würde ich Ihnen zu einer persönlichen Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle raten.
Als "Dummschwätzer" wollte ich Sie nicht ansprechen, da das ja beleidigend und hier im Forum nicht gewünscht wird. Haben Sie anscheinend vergessen, oder?HALLO, Kaiser ist ein Dummschwätzer. Ohne nähere Angaben ist Ihre Frage leider nicht zu beantworten weil wir nicht wissen ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und welche Altersrente Sie meinen. Auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die Anrechnung von freiwilligen Beiträgen zum Beispiel anders zu betrachten als für die Regelaltersrente. Grundsätzlich gilt dass eine Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Leistungen für Arbeitslosigkeit die Entrichtung freiwilliger Beiträge ausschließt. Wenn also wie Sie oben ausführen die Arbeitslosigkeit geendet hat, ist zumindest diese Einschränkung weggefallen. Ich empfehle einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Dort kann aufgrund der Daten in Ihrem Versicherungskonto und Ihrer persönlichen Situation geklärt werden, ob die Zahlung möglich und auch sinnvoll ist. Mit besten GrüßenIhre vielen Worte bringen dem Fragesteller auch nur die Erkenntnis sich beraten zu lassen. Auch keine direkt weiterbringende Antwort.
Und somit war die Frage mit „ja“ korrekt beantwortet, auch wenn das User Rentenschmied nicht gepasst hat. Man muss eben nicht immer in Fragen alles mögliche hinein interpretieren.Ich denke, dass wir der anfragenden Dame im Rahmen dessen, was dieses Forum leisten kann, gut helfen konnten.Danke erstmal für die Antworten. Ich habe bislang 38 Jahre als Angestellte gearbeitet und war in dieser Zeit immer pflichtversichert. Also die 35 Jahre habe ich schonmal. Dann war ich arbeitslos und nun bekomme ich zur Zeit kein Arbeitslosengeld mehr und gehe auch keiner Tätigkeit nach. Daher wollte ich wissen, ob ich freiwillige Beiträge einzahlen kann, die dann für die reguläre Altersrente angerechnet werden, bzw. Auch für die Rente ab 63.
Freiwillige Beiträge in die RV? Das muss sehr gut überlegt sein. Sie sind arbeitslos und beziehen kein ALG 1 und gehen keine Tätigkeit nach! Schlussendlich leben Sie von Ihrem gesparten. Machen Sie es wie ich. Legen Sie jeden Monat 100 Euro auf Ihr Cashkonto. Das ist Steuerfrei und Netto. Das ist die beste Lösung.Ich denke, dass wir der anfragenden Dame im Rahmen dessen, was dieses Forum leisten kann, gut helfen konnten.Danke erstmal für die Antworten. Ich habe bislang 38 Jahre als Angestellte gearbeitet und war in dieser Zeit immer pflichtversichert. Also die 35 Jahre habe ich schonmal. Dann war ich arbeitslos und nun bekomme ich zur Zeit kein Arbeitslosengeld mehr und gehe auch keiner Tätigkeit nach. Daher wollte ich wissen, ob ich freiwillige Beiträge einzahlen kann, die dann für die reguläre Altersrente angerechnet werden, bzw. Auch für die Rente ab 63.
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