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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlung um die BU-Rente aufrecht zu erhalten?

von Marcel23.07.2012 | 09:16
1630 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich hatte zum Stichtag 01.01.1984 60 Pflichtbeiträge gezahlt und bis 2008 ununterbrochen Beiträge gezahlt. Ab 2008 habe ich mich aufgrund einer GF-Tätigkeit befreien lassen. Ich habe nicht gewusst, dass mir dies im Hinblick auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ein Nachteil ist und ich meine Ansprüche verloren habe. Nun meine Frage: Kann ich jetzt rückwirkend freiwillige Beiträge zahlen, um den BU-Anspruch aufrecht zu erhalten? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Marcel,

freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können Sie nur bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 197 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Sofern Sie damals im Befreiungsverfahren, nicht auf die Möglichkeit der Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsanspruches durch eine laufende freiwillige Beitragszahlung hingewiesen worden sind, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Marcel,

freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können nur bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 197 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Sofern Sie damals im Befreiungsverfahren, nicht auf die Möglichkeit der Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsanspruches durch die laufende freiwillige Beitragszahlung hingewiesen worden sind, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

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4 Antworten

=//=am 23.07.2012 | 09:50
Nein, rückwirkend können keine freiwilligen Beiträge mehr gezahlt werden. Der Zug ist leider abgefahren.
Marcelam 23.07.2012 | 10:28
Danke, wo finde ich etwas zum nachlesen?
oder soam 23.07.2012 | 10:59
In all' den Unterlagen und Merkblättern, welche Sie rund um die Befreiung im Jahr 2008 erhalten haben!
Wutziam 23.07.2012 | 17:27
Wäre ja nett, in eine Versicherung erst dann einzuzahlebn, wenn absehbar ist, dass man sie braucht!
Deutsche Rentenversicherung
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