Hallo Wundernase,
meines Erachtens kann Ihr Onkel die freiwilligen Beiträge während der Zurechnungszeit nur erstattet bekommen, wenn der Sachverhalt für den Rentenversicherungsträger ersichtlich war und er eine entsprechende Aufklärung Ihres Onkels unterlassen hat.
Ob dies erfüllt ist, kann ich ohne genaue Kenntnis des Falles nicht beurteilen.
Ihr Onkel sollte deshalb einen entsprechenden Antrag bei seinem Rentenversicherungsträger stellen.