Liebe Experten,
heute habe ich eine ganz spezielle Frage, ich würde gerne für 2012 bis sp. Märzt 2013 diie freiwillige Beiträge zahlen, so dass ich keine Lücke mehr habe, allerdings haben mir nun Bekannte mitgeteilt, dass das nicht gehen würde, da ich vor 01.01.1984 keine Wartezeit von 5 jahren aufweisen kann und damit eben nicht der lückenlose versicherungsrechtliche Schutz gegeben ist.
Ich bin nämlich erst 1975 geborten und habe in der Zeit von 1991 bis 2006 als Bauarbeiter gearbeitet, leider ist diese Firma i. Konkurs gegangen, danach habe ich Arbeitslosengeld und Harzt IV bis 2011 erhalten. Seit 01.2012 bin ich nicht mehr bei der ARGE gemeldet und erhalte auch keinerlei Leistungen mehr, da ich mit meiner Lebensgef. zusammenwohne. Am 01.10.2012 kann ich wieder eine Beschäftigung erhalten. Meine Frage lautet, kann ich bis März 2013 für das jahr 2012 freiwillige Beiträge und dann noch die Monate 01/2013 bis 09/2013 nachzahlen, so dass ich später keine Lücken in meinem Versicherungskonte habe und auch mein Schutz für Rente wegen Erwerbsmindrung gegeben ist.
Danke für eine Rückantwort
Martin Maisch