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Experten-Antwort

Freiwillige Beträge

von Luna02.04.2019 | 16:36
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 1964 geboren, habe 35 Pflichtbeitragsjahre und mein ALG I endet demnächst. ALG II werde ich nicht bekommen (Gespartes). Arbeit bekomme ich auch keine (bis jetzt). Ich bin dann "Hausfrau" und würde gerne wissen, wenn ich ab jetzt freiwillige Beiträge (84 Euro/Mt.) zahle, ob diese Zahlungen als Anrechnungszeiten gelten. Sprich, wenn ich das 10 Jahre so handhaben kann, kann ich dann mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen (weil, wenn Anrechnungszeit ich dann 45 Jahre voll habe)? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Damit freiwillige Beiträge zur Wartezeit von 45 Jahren zählen, müssen zuvor mindestens 18 Jahre an Pflichtbeitragszeiten vorliegen. Nach Ihren Angaben haben Sie diese bereits erfüllt. Sie können also freiwillige Beiträge zahlen, um die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen.

W*lfgang hat die Unterschiede zwischen Anrechnungszeiten/Wartezeiten usw. ja bereits erläutert. Seinen Ausführen schließe ich mich insofern an.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, in einem Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu informieren, wie sich die freiwilligen Beiträge auf Ihre Rente auswirken. Sie können sich dann auch ausrechnen lassen, wie hoch die Rente mit Abschlägen wäre. Dann haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob es sich für Sie lohnt, tatsächlich die freiwilligen Beiträge zu zahlen, oder ob Sie doch eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen möchten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

chiam 02.04.2019 | 17:13
Ja, Sie können freiwillige Beiträge zahlen, und die zählen auch mit für die Wartezeit von 45 Jahren. (Voraussetzung dafür sind Pflichtbeitragszeiten von mindestens 18 Jahren, aber die liegen ja vor.) „Anrechnungszeit“ ist allerdings der falsche Begriff dafür – eine reine Anrechnungszeit würde *nicht* für die Wartezeit von 45 Jahren zählen.
Lunaam 02.04.2019 | 17:41
Zitat von chi anzeigenausblenden
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt nur nicht verstanden, was es bedeutet, dass eine "reine Anrechnungszeit nicht für die Wartezeit von 45 Jahren zählt". Bzw. Unterschied "Wartezeit" und "Anrechnungszeit".
W*lfgangam 02.04.2019 | 20:40
Ergänzend: Wartezeit ist ein Oberbegriff für _alle_ 'Mindestversicherungszeiten', wenn die für die eine/spezielle Rentenart benötigt wird. Und für alle Rentenarten zählen mal mehr mal weniger der rentenrechtlichen Zeiten dazu - *ohh, schon wieder ein neuer Begriff ;-) "Anrechnungszeit" ist eine 'Untergruppe' der Wartezeiten. Diese Anrechnungszeit zählt aber nicht für alle Mindestversicherungszeiten /hier nicht für die 45 Jahre. Freiwillige Beiträge gehören zur Untergruppe der 'Beitragszeiten' ...und nur diese sind wichtig, wenn es um die 45 Jahre geht. Sie haben schlicht nur die falschen Begrifflichkeit gewählt :-) Dabei gibt es bei der DRV sogar 2 Merkblätter, die Fachbegriffe verständlich erklären: ...das Rentenlexikon https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… ..und das Renten-ABC https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Beides ist so ein bisschen quer verschmischt/doppelt gemoppelt ;-) Blättern Sie einfach mal durch ... Gruß w. PS: Nebenbei ...sind Sie sicher, dass Sie die 45 Jahre mit freiwilligen Beiträgen auffüllen wollen, nur um erst 2 Jahre später nach dem erstmöglichen Rentenbeginn/63/mit Abschlag, irgendwann einmal die nicht erhaltene/gekürzte Altersrente + die zusätzlichen Beitragszahlungen wieder liquide im Konto zu haben - lassen Sie sich dringend beraten, was Sie da planen!
Lunaam 05.04.2019 | 16:47
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Ergänzend:

Wartezeit ist ein Oberbegriff für _alle_ 'Mindestversicherungszeiten', wenn

die für die eine/spezielle Rentenart benötigt wird. Und für alle Rentenarten zählen mal mehr mal weniger der rentenrechtlichen Zeiten dazu - *ohh, schon wieder ein neuer Begriff ;-)

"Anrechnungszeit" ist eine 'Untergruppe' der Wartezeiten. Diese Anrechnungszeit zählt aber nicht für alle Mindestversicherungszeiten /hier nicht für die 45 Jahre.

Freiwillige Beiträge gehören zur Untergruppe der 'Beitragszeiten' ...und nur diese sind wichtig, wenn es um die 45 Jahre geht. Sie haben schlicht nur die falschen Begrifflichkeit gewählt :-) Dabei gibt es bei der DRV sogar 2 Merkblätter, die Fachbegriffe verständlich erklären:

...das Rentenlexikon

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/von_altersgrenze_bis_zeitrente_rentenlexikon.html

..und das Renten-ABC

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/das_renten_abc.html

Beides ist so ein bisschen quer verschmischt/doppelt gemoppelt ;-) Blättern Sie einfach mal durch ...

Gruß

w.

PS: Nebenbei ...sind Sie sicher, dass Sie die 45 Jahre mit freiwilligen Beiträgen auffüllen wollen, nur um erst 2 Jahre später nach dem erstmöglichen Rentenbeginn/63/mit Abschlag, irgendwann einmal die nicht erhaltene/gekürzte Altersrente + die zusätzlichen Beitragszahlungen wieder liquide im Konto zu haben - lassen Sie sich dringend beraten, was Sie da planen!

Ich habe jetzt nur nicht verstanden, was es bedeutet, dass eine "reine Anrechnungszeit nicht für die Wartezeit von 45 Jahren zählt". Bzw. Unterschied "Wartezeit" und "Anrechnungszeit".
Ergänzend: Wartezeit ist ein Oberbegriff für _alle_ 'Mindestversicherungszeiten', wenn die für die eine/spezielle Rentenart benötigt wird. Und für alle Rentenarten zählen mal mehr mal weniger der rentenrechtlichen Zeiten dazu - *ohh, schon wieder ein neuer Begriff ;-) "Anrechnungszeit" ist eine 'Untergruppe' der Wartezeiten. Diese Anrechnungszeit zählt aber nicht für alle Mindestversicherungszeiten /hier nicht für die 45 Jahre. Freiwillige Beiträge gehören zur Untergruppe der 'Beitragszeiten' ...und nur diese sind wichtig, wenn es um die 45 Jahre geht. Sie haben schlicht nur die falschen Begrifflichkeit gewählt :-) Dabei gibt es bei der DRV sogar 2 Merkblätter, die Fachbegriffe verständlich erklären: ...das Rentenlexikon https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… ..und das Renten-ABC https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Beides ist so ein bisschen quer verschmischt/doppelt gemoppelt ;-) Blättern Sie einfach mal durch ... Gruß w. PS: Nebenbei ...sind Sie sicher, dass Sie die 45 Jahre mit freiwilligen Beiträgen auffüllen wollen, nur um erst 2 Jahre später nach dem erstmöglichen Rentenbeginn/63/mit Abschlag, irgendwann einmal die nicht erhaltene/gekürzte Altersrente + die zusätzlichen Beitragszahlungen wieder liquide im Konto zu haben - lassen Sie sich dringend beraten, was Sie da planen!
Lunaam 05.04.2019 | 16:43
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Ergänzend:

Wartezeit ist ein Oberbegriff für _alle_ 'Mindestversicherungszeiten', wenn

die für die eine/spezielle Rentenart benötigt wird. Und für alle Rentenarten zählen mal mehr mal weniger der rentenrechtlichen Zeiten dazu - *ohh, schon wieder ein neuer Begriff ;-)

"Anrechnungszeit" ist eine 'Untergruppe' der Wartezeiten. Diese Anrechnungszeit zählt aber nicht für alle Mindestversicherungszeiten /hier nicht für die 45 Jahre.

Freiwillige Beiträge gehören zur Untergruppe der 'Beitragszeiten' ...und nur diese sind wichtig, wenn es um die 45 Jahre geht. Sie haben schlicht nur die falschen Begrifflichkeit gewählt :-) Dabei gibt es bei der DRV sogar 2 Merkblätter, die Fachbegriffe verständlich erklären:

...das Rentenlexikon

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/von_altersgrenze_bis_zeitrente_rentenlexikon.html

..und das Renten-ABC

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/das_renten_abc.html

Beides ist so ein bisschen quer verschmischt/doppelt gemoppelt ;-) Blättern Sie einfach mal durch ...

Gruß

w.

PS: Nebenbei ...sind Sie sicher, dass Sie die 45 Jahre mit freiwilligen Beiträgen auffüllen wollen, nur um erst 2 Jahre später nach dem erstmöglichen Rentenbeginn/63/mit Abschlag, irgendwann einmal die nicht erhaltene/gekürzte Altersrente + die zusätzlichen Beitragszahlungen wieder liquide im Konto zu haben - lassen Sie sich dringend beraten, was Sie da planen!

Ich habe jetzt nur nicht verstanden, was es bedeutet, dass eine "reine Anrechnungszeit nicht für die Wartezeit von 45 Jahren zählt". Bzw. Unterschied "Wartezeit" und "Anrechnungszeit".
Ergänzend: Wartezeit ist ein Oberbegriff für _alle_ 'Mindestversicherungszeiten', wenn die für die eine/spezielle Rentenart benötigt wird. Und für alle Rentenarten zählen mal mehr mal weniger der rentenrechtlichen Zeiten dazu - *ohh, schon wieder ein neuer Begriff ;-) "Anrechnungszeit" ist eine 'Untergruppe' der Wartezeiten. Diese Anrechnungszeit zählt aber nicht für alle Mindestversicherungszeiten /hier nicht für die 45 Jahre. Freiwillige Beiträge gehören zur Untergruppe der 'Beitragszeiten' ...und nur diese sind wichtig, wenn es um die 45 Jahre geht. Sie haben schlicht nur die falschen Begrifflichkeit gewählt :-) Dabei gibt es bei der DRV sogar 2 Merkblätter, die Fachbegriffe verständlich erklären: ...das Rentenlexikon https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… ..und das Renten-ABC https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Beides ist so ein bisschen quer verschmischt/doppelt gemoppelt ;-) Blättern Sie einfach mal durch ... Gruß w. PS: Nebenbei ...sind Sie sicher, dass Sie die 45 Jahre mit freiwilligen Beiträgen auffüllen wollen, nur um erst 2 Jahre später nach dem erstmöglichen Rentenbeginn/63/mit Abschlag, irgendwann einmal die nicht erhaltene/gekürzte Altersrente + die zusätzlichen Beitragszahlungen wieder liquide im Konto zu haben - lassen Sie sich dringend beraten, was Sie da planen!
Lunaam 05.04.2019 | 16:53
... auch beim Experten möchte ich mich recht herzlich bedanken. Gruß L
Lunaam 05.04.2019 | 16:52
Lunaam 05.04.2019 | 16:51
Vielen Dank Wolfgang für die Infos und besonders den Rat. Den werde ich auf jeden Fall befolgen und ein Beratungsgespräch suchen. Mir ging es um Rente mit 65 ohne Abschlag oder mit Abschlag. Um welche Summen es geht weiß ich in der Tat nicht. Vielleicht ist es "linke Tasche, rechte Tasche". Herzliche Grüße L
Rente mit 70 - darf es ein wenig mehr sein?am 05.04.2019 | 17:31
Behalten Sie bei ihrer Entscheidungsfindung die politische Entwicklung im Auge. Geben Sie mal in ihre Suchmaschine das Stichwort "Rente mit 70" ein. Sie werden erstaunt über die Fülle der Beiträge sein. Alles Beiträge der Protagonisten, deren Botschaften sie abends beim TV bei den Illners, Maischbergers, Plasbergs usw. sich zu Gemüte führen können. Beantragen Sie -ungeachtet etwaiger Abschläge- zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Altersrente für langjährig Versicherte.
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