Damit freiwillige Beiträge zur Wartezeit von 45 Jahren zählen, müssen zuvor mindestens 18 Jahre an Pflichtbeitragszeiten vorliegen. Nach Ihren Angaben haben Sie diese bereits erfüllt. Sie können also freiwillige Beiträge zahlen, um die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen.
W*lfgang hat die Unterschiede zwischen Anrechnungszeiten/Wartezeiten usw. ja bereits erläutert. Seinen Ausführen schließe ich mich insofern an.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, in einem Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu informieren, wie sich die freiwilligen Beiträge auf Ihre Rente auswirken. Sie können sich dann auch ausrechnen lassen, wie hoch die Rente mit Abschlägen wäre. Dann haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob es sich für Sie lohnt, tatsächlich die freiwilligen Beiträge zu zahlen, oder ob Sie doch eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen möchten.