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Zur Experten-Antwort springenHallo Alfred Degitz,
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Oh du übler Sünder, du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen über die Rente und deren Ansprüche, sondern in Einfalt und Demut dienen deinem Nächsten - was Wir sind - und spenden zuhauf, damit selbst du vielleicht einstmals einen kleinen Ablass auf deine garstigen Sünden erhältst, für die du Äonen von Zeitaltern in der Hölle schmoren wirst.Seit. 1.4.15 habe ich eine Minijob.(...) Was mache ich ab 1. April? Könnte ich die Diff. von Minijob zum Höchstbetrag nachzahlen?Hallo Alfred Degitz, freiwillige Beiträge neben einem Minijob sind nur möglich, wenn es kein versicherungspflichtiger *) Minijob ist - nur dann wäre nochmal der mtl. freiw. Höchstbeitrag (1131,35 EUR) möglich. Zu laufenden Pflichtbeiträge kann kein 'ergänzender Beitrag' bis zum höchstmöglichen Beitrag draufgezahlt werden. *) Kein versicherungspflichtiger Minijob (erklärter Verzicht auf die Versicherungspflicht) wäre in meinen Augen in Ihrer Situation aber eine fragwürdige Entscheidung. Der EM-Rentenanspruch wäre mit Ablauf 01.2017 weg; die 35 Jahre für die Rente ab 63 mit Abschlag sind wohl vorhanden; die abschlagsfreie Rente bei 45 Jahren mit 63 + 10 wohl eher unbedeutend/unrentabel, aber mit versicherungsfreiem Mini-Job gar nicht erst (billig) zu erreichen – andererseits mit den freiwilligen Beiträgen ggf. noch möglich. Nächstmal: bevor wegweisende Entscheidungen getroffen werden (Auflösung des Arbeitsverhältnis), VORHER den Weg zur Rentenberatung finden und Folgewirkungen/-möglichkeiten offenlegen lassen. Gruß w. PS/Tipp: Wie wird aus einem versicherungsfreien Minijob beim selben Arbeitgeber ein versicherungspflichtiger. Minijob für 3 Monate beenden, neu anfangen, dann Versicherungspflicht bejahen.
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